Senat beschließt Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung

Senat beschließt Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung

Aus der Sitzung des Senats am 26. April 2022:

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 28. April 2022 in Kraft treten.

Folgende wesentliche Inhalte sieht die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung vor:

Änderungen in Einrichtungen der Pflege:

  • Aus der bisherigen Pflicht für Besuchende, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wird nunmehr die Pflicht, eine Atemschutzmaske (FFP2-Maske oder vergleichbar) zu tragen. Dies gilt auch für geimpfte und genesene Besuchende.
  • Für geimpfte und genesene Besuchende von Einrichtungen in der Pflege entfällt die Testpflicht.
  • Zudem wird Besuchenden wie Bewohnenden die Möglichkeit eingeräumt, die ihnen auferlegten Testungspflichten mit vor Ort überwachten Antigen-Tests zur Selbstanwendung zu erfüllen.

Die Geltungsdauer der Basisschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 25. Mai 2022 verlängert.

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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