Suche nach Erdöl und Erdgas: Neptune gibt mehr als drei Viertel der Erlaubnis Lingen zurück

Suche nach Erdöl und Erdgas: Neptune gibt mehr als drei Viertel der Erlaubnis Lingen zurück

Suche nach Erdöl und Erdgas: Neptune gibt mehr als drei Viertel der Erlaubnis Lingen zurück

  Bildrechte: LBEG/Thomas Dinter

Das neue Erlaubnisfeld (grau) nimmt nur noch knapp 23 Prozent der ursprünglichen Fläche (rot) ein.

Die Neptune Energy Deutschland GmbH hat ihre Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld „Lingen“ in Teilen vorzeitig an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgegeben. Die Erlaubnis wurde zuletzt am 5. Februar 2019 für die Dauer von drei Jahren verlängert und hatte eine Größe von rund 1622 Quadratkilometern. Nach der Teilrückgabe beträgt die Feldesgröße noch rund 372 Quadratkilometer und damit knapp 23 Prozent der Ursprungsfläche. Sie umfasst Flächen in den Landkreisen Grafschaft Bentheim und Emsland.

Als Grund für die Rückgabe nennt das Unternehmen, dass es nur noch in Teilbereichen des Gebietes der Erlaubnis Lingen Potenzial sieht, Kohlenwasserstoffe finden zu können.

Das Unternehmen hatte die Teilaufhebung des Erlaubnisfeldes gemäß § 19 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) im September 2021 beantragt. Mit der Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 3. November ist die Feldesreduzierung der noch bis zum 31. März 2022 zugeteilten Bergbauberechtigung (Erlaubnis) wirksam geworden. Das verbleibende Erlaubnisfeld trägt den Namen „Lingen I“.

Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff – hier Kohlenwasserstoffe – aufsuchen zu dürfen. Für technische Maßnahmen und damit den konkreten Aufsuchungshandlungen müssen entsprechend dem BBergG weitere Anträge – sogenannte Betriebspläne – beantragt und in weiteren Verfahren zugelassen werden.

Original Quelle Niedersachsen.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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