
Kommentar zur Änderung des Paragraphen 219a : Informationsverbot – Frauen als Gefahr
Berlin (ots) Egal, welche Änderung die Bundesregierung am Informationsverbot zu Schwangerschaftsabbrüchen vornimmt: Solange die Paragrafen 218 und 219a im Strafgesetzbuch erhalten bleiben, werden Frauen im Rechtssystem weiterhin nicht als vollständig mündige Wesen anerkannt. »Frauen bekommen […mehr]