Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren Prinz Ernst August von Hannover gegen seinen Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover

Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren Prinz Ernst August von Hannover gegen seinen Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover

Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren Prinz Ernst August von Hannover gegen seinen Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover

Die 16. Zivilkammer hat einen Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Rechtsstreit zwischen der E.-GmbH (Klägerin zu 1) und Prinz Ernst August von Hannover (Kläger zu 2) gegen seinen Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover auf

Donnerstag, den 25. November 2021

um 14:00 Uhr

in Saal 127 bestimmt.

Das persönliche Erscheinen des Klägers zu 2 und des Beklagten wurde angeordnet.

Dem Zivilrechtsstreit liegt eine Klage des Ernst August Prinz von Hannover und der E.-GmbH gegen seinem Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover u.a. auf Rückübereignung der Marienburg und des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg sowie des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover zugrunde. Den Anspruch auf Rückübertragung stützt der Kläger u. a. auf den Widerruf einer Schenkung infolge „groben Undanks“ gemäß § 530 BGB, ungerechtfertigte Bereicherung und den Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Der Beklagte verteidigt sich gegen die Klage und bestreitet den Klägervortrag. Der Beklagte habe das Hausvermögen getreu verwaltet und sich mit hohem persönlichen Einsatz darum gekümmert, das Stiftungsvermögen der Herzog von Cumberland Stiftung zu erhalten.

Die interessierten Pressevertreter und Pressevertreterinnen werden gebeten, eine etwaige persönliche Teilnahme an dem Verhandlungstermin per E-Mail an LGH-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de bis zum 05. November um 12.00 Uhr unter Angabe der Presseausweisnummer, der Personalien der teilnehmenden Person, dessen Funktion (Redakteur, Moderator, Kamerateam) und des Mediums anzumelden.

Es wird darauf hingewiesen, dass pandemiebedingt und aus Kapazitätsgründen ggf. nicht alle angemeldeten Pressevertreter und Pressevertreterinnen in dem Sitzungssaal Platz finden können. Deshalb wird bereits jetzt darum gebeten, sich möglichst untereinander abzustimmen und ggf. bestehende Synergien auszunutzen. Pro Medium kann lediglich ein Medienvertreter zugelassen werden. Dies gilt nicht für Kameraleute, die nur für kurze Zeit bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung im Sitzungssaal Aufnahmen fertigen und danach den Sitzungssaal wieder verlassen.

Zudem wird darauf aufmerksam gemacht, das im Gerichtsgebäude alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligte verpflichtet sind, eine medizinische Maske (sogenannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen und die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung einzuhalten.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung auch, dass die Sicherheitskontrolle am Eingang je nach Besucheraufkommen einige Minuten in Anspruch nehmen kann. Eine rechtzeitige Anreise ist ratsam.

Zuletzt sei noch der Hinweis erlaubt, dass Foto- und Filmaufnahmen im gesamten Gebäude (mit Ausnahme des Sitzungssaals im Zeitraum vor Beginn der mündlichen Verhandlung) grundsätzlich nicht gestattet sind und der vorherigen Genehmigung der Presseabteilung bedürfen.

Az.: 16 O 324/20

A. Osterloh

Richterin am Landgericht

Pressesprecherin

Original Quelle Niedersachsen.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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