Terminhinweis: „Ruhendstellung“ des „Büros des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder“

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Terminhinweis: „Ruhendstellung“ des „Büros des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder“

VG 2 K 238/22

In der Verwaltungsstreitsache

Gerhard Schröder ./. Bundesrepublik Deutschland

hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Donnerstag, den 4. Mai 2023, 9.30 Uhr

im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 0416 (Plenarsaal), anberaumt.

Gegenstand des Verfahrens:

Der Kläger war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Mit seiner Klage wendet er sich gegen die „Ruhendstellung“ des „Büros des Bundeskanzlers a.D. Schröder“ und begehrt, ihm auch künftig ein solches Büro zur Verfügung zu stellen.

Seit mehreren Jahrzehnten hat sich die Praxis herausgebildet, dass die ehemaligen Bundeskanzler nach dem Ende ihrer Amtszeit eine Ausstattung in Form eines Büros zur Abwicklung fortwirkender Aufgaben aus ihrem früheren Amt erhalten. Im Mai 2022 beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, dass der Kläger keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnehme und sein Büro ruhend gestellt werde; das in dem Büro verbleibende Personal solle anderweitige Aufgaben wahrnehmen. Dies teilte das Bundeskanzleramt dem Büro des Klägers mit.

Der Kläger ist der Auffassung, die Ruhendstellung sei rechtswidrig und er habe Anspruch auf ein Büro mit der bisherigen Sach- und Stellenausstattung. Der Anspruch ergebe sich aus der bisherigen Staatspraxis, entstandenem Gewohnheitsrecht und dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG. Alle Bundeskanzler a.D. hätten das Büro auf Lebenszeit erhalten, ohne dass darauf abgestellt worden sei, ob und wie lange sie fortwirkende Aufgaben aus ihrem Amt wahrgenommen hätten. Im Übrigen nehme er solche Aufgaben weiterhin wahr. Die Beklagte meint, der geltend gemachte Anspruch bestehe nicht. Das Bundeskanzleramt sei an die Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers gebunden. Ein Verstoß gegen Art. 3 GG liege nicht vor, da der Kläger – seit 17 Jahren nicht mehr Bundeskanzler – keine fortwirkenden Verpflichtungen mehr wahrnehme.

Modalitäten der Berichterstattung: Ein Akkreditierungsverfahren ist (bislang) nicht vorgesehen. Gegenwärtig stehen 20 reservierte Plätze für Vertreterinnen und Vertreter der Presse zur Verfügung. Vorsorglich werden diese aber gebeten, ihr Interesse an der Terminsteilnahme gegenüber der Pressestelle des VG Berlin zu bekunden (Pressestelle@VG.Berlin.de).

Original Quelle Berlin.de

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