Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Neukölln zum Schutz gegen die „Amerikanische Faulbrut“ wird aufgehoben
Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin vom 14.06.2021 zum Schutz gegen die „Amerikanische Faulbrut“ (Bienenseuchen-Verordnung) und die damit verbundene Festlegung eines Sperrbezirks wird mit Wirkung vom 08.11.2021 wieder aufgehoben.
Original Quelle Berlin.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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