UNTERNEHMEN IN DER KRISE STEUERLICH ZIELGERICHTET UNTERSTÜTZEN – Bayern fordert im Finanzausschuss des Bundesrates Reform des Unternehmensteuerrechts und bessere Investitionsbedingungen – Bayerisches Landesportal

UNTERNEHMEN IN DER KRISE STEUERLICH ZIELGERICHTET UNTERSTÜTZEN – Bayern fordert im Finanzausschuss des Bundesrates Reform des Unternehmensteuerrechts und bessere Investitionsbedingungen – Bayerisches Landesportal

„Unsere Unternehmen stehen angesichts konstanter Lieferengpässe und stark gestiegener Preise massiv unter Druck. Wir müssen daher unser Möglichstes tun, unsere Betriebe in der Krise zu unterstützen und einer drohenden Rezession zu begegnen. Denn auch in Krisenzeiten müssen Unternehmen in der Lage sein, notwendige Investitionen zu tätigen! Sie sind essentiell für Zukunftsfestigkeit, Weiterentwicklung und Wachstum der Wirtschaft. Nur so können wir Arbeitsplätze sichern! Bayern fordert dringend eine zukunftsfähige Reform der Unternehmensbesteuerung. Die Steuerbelastung der Unternehmen muss dabei auf ein wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent abgesenkt und der Solidaritätszuschlag endlich vollständig abgeschafft werden“, fordert Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der kommenden Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrats am Donnerstag (13.10.).

„Wir warten seit geraumer Zeit auf einen Gesetzesentwurf für die im Koalitionsvertrag angekündigte Investitionsprämie bzw. die ‚Superabschreibung‘. Die Unternehmen in Deutschland müssen auf die politischen Zusagen vertrauen können. Gleichzeitig fordert Bayern eine unbefristete Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – so können die Unternehmen bei ihren Zukunftsinvestitionen bestmöglich auch durch das Steuerrecht unterstützt werden“, stellt Füracker fest.

Hintergrundinformationen
Die Regierungskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag unter dem Stichwort „Superabschreibung“ die Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter vereinbart. Danach soll es den Unternehmen ermöglicht werden, einen Teil der Kosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vom steuerlichen Gewinn abzuziehen. Auch zu diesem Projekt der Koalition wurden bisher keine Pläne zur konkreten Ausgestaltung bekannt, geschweige denn wurden Umsetzungsschritte unternommen.

Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz vom Juni dieses Jahres wurde die Anwendungsmöglichkeit der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter verlängert. Nunmehr gilt diese Abschreibungsmethode für alle Investitionen, die vor dem 1.1.2023 abgeschlossen worden sind. Nach Überzeugung Bayerns ist die nur kurzzeitige und nunmehr bald auslaufende Verlängerung der degressiven Abschreibung wenig zielführend. Die Wirtschaft braucht Planungssicherheit, zumal der für die steuerliche Abschreibung maßgebende Anschaffungs- und Herstellungszeitpunkt gerade aktuell durch Lieferverzögerungen vielfach nicht definitiv planbar ist. Die erwünschten Effekte, Investitionen anzuregen, lassen sich nur mit einer dauerhaft geltenden degressiven Abschreibung erreichen.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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