Volksverhetzung – Strafanzeige gegen Björn Höcke

Björn Höcke 2017 in Wertheim Foto: RayMedia.de

Explizite Wortwahl aus der Zeit des Nationalsozialismus gewählt

Berlin (ots)

explizite Wortwahl aus der Zeit des Nationalsozialismus gewählt

Die Piratenpartei hat gegen den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden und Fraktionsvorsitzenden der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, Strafanzeige wegen des Verdachts auf Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkes Verstorbener erstattet. Björn Höcke hat in einem Telegram-Beitrag vom 20.10.2022 Geflüchtete pauschal kriminalisiert und zusätzlich eine explizite Wortwahl aus der Zeit des Nationalsozialismus gewählt, um gegen Geflüchtete und Migrant:innen zu hetzen.

 

„Dem Versuch von Herrn Höcke, nationalsozialistische Sprache und die mit ihr verbundenen Verbrechen zu relativieren um damit gegen Geflüchtete und Migrant:innen zu hetzen, stellen wir PIRATEN uns konsequent entgegen. Aus diesem Grund haben wir uns an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gewandt, um die Straftatbestände der Volksverhetzung (§130 StGB) und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§189 StGB) prüfen zu lassen,“ kommentiert Anne Herpertz, Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland. „Gleich mehrere Ausdrücke von Herrn Höcke sprechen eine eindeutige Sprache. Er gaukelt einen Krieg der „Einwanderer“ gegen die deutsche Bevölkerung vor („alltäglicher Verdrängungskrieg“). Damit bedient er den rechtsextremen Mythos der „Umvolkung“ – der menschenverachtenden, verschwörungsideologischen Behauptung, eine zuziehende ethnische Gruppe würde die „vorherrschende“ ethnisch homogene Gruppe in der Bevölkerung verdrängen.“

 

„Aber besonders unfassbar ist der Ausdruck des „lebensunwerten Leben“ im Beitrag. Herr Höcke bedient sich dabei einer nationalsozialistischen Ausdrucksweise im Bezug auf Euthanasie, bei der hunderttausende Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Erkrankungen von den Nationalsozialisten ermordet wurden. Diese Praxis wirft er in dem Beitrag unseres Erachtens „Einwanderern“ vor. Dies stellt für uns sowohl eine ungeheuerliche Provokation als auch gleichzeitig eine bewusste Verunglimpfung des Andenkes von Verstorbenen dar. Darüber hinaus normalisiert die Aussage NS-Verbrechen („also nichts Besonderes“), was einer Relativierung der Euthanasie zur Zeit des Nationalsozialismus gleichkommt. Es darf keine Verharmlosung und Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen sowie eine derartige Verunglimpfung ganzer Bevölkerungsgruppen geben!“ fordert Herpertz.

Über den Fortgang des Prozesses wird die Piratenpartei berichten.

 

Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt durch news aktuell

 

Original Quelle Presseportal.de

 

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