Wertheim / Main-Tauber-Kreis: 11 Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 15,1 – Kontaktbeschränkungen! – Zahlen 21.07.2021

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33 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um eine Person auf 5042. Somit sind derzeit 33 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 2 (+1), Bad Mergentheim: 6 (+2), Boxberg: 0, Creglingen: 1 (+1), Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 2 (+2), Grünsfeld: 1, Igersheim: 0, Königheim: 0, Külsheim: 0, Lauda-Königshofen: 9 (+3), Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 6 (+2), Weikersheim: 0, Werbach: 0, Wertheim: 6 und Wittighausen: 0.

Sieben weitere Delta-Mutationen nachgewiesen

Bei sieben Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborprobe die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1132 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Quarantäne an Evangelischem Kindergarten Neunkirchen aufgehoben

Die angeordnete Quarantäne für eine Gruppe des Evangelischen Kindergartens Neunkirchen im Stadtgebiet von Bad Mergentheim konnte aufgehoben werden, nachdem sich ein positiver Schnelltest im PCR-Test nicht bestätigt hat.

Sieben-Tage-Inzidenz laut LGA am Dienstag bei 15,1

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Dienstag, 20. Juli, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg bei 15,1. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (14. bis 20. Juli) je 100.000 Einwohner. Der aktuelle Wert für Mittwoch, 21. Juli, kann ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden. Er wird aufgrund der hohen Fallzahl am Mittwoch weiter steigen.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 21. Juli, 15.30 Uhr)

Kontaktbeschränkung auf 15 Personen aus vier Haushalten ab Sonntag

Aufgrund der hohen Fallzahlen der vergangenen Tage steht bereits jetzt fest, dass der Inzidenzwert im Main-Tauber-Kreis bis einschließlich Samstag, 24. Juli, durchgängig über der Schwelle von zehn liegen wird und bis zu diesem Zeitpunkt nicht unter diesen Wert fallen kann. Dies gilt auch, wenn bis Samstag kein einziger neuer Infektionsfall mehr hinzukommen sollte.

Daher wird das Gesundheitsamt am kommenden Samstagabend formell feststellen, dass der Inzidenzwert laut Landesgesundheitsamt fünf Tage in Folge über dem Wert von zehn lag und dies unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen notverkünden. In der Folge wird im Main-Tauber-Kreis ab Sonntag, 25. Juli, die Inzidenzstufe 2 für Stadt- und Landkreise mit einer Inzidenz zwischen 10 und 35 gelten. Damit verbunden sein werden neue Einschränkungen, welche die Corona-Verordnung der Landesregierung verbindlich vorschreibt. „Wir informieren hierüber zum frühestmöglichen Zeitpunkt, so dass sich alle betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner des Main-Tauber-Kreises entsprechend vorbereiten können“, erklärt Gesundheits- und Sozialdezernentin Elisabeth Krug.

Zu den wesentlichen Änderungen gehören wieder strengere Kontaktbeschränkungen. Ab Sonntag, 25. Juli, dürfen sich im Main-Tauber-Kreis nur noch die Angehörigen von vier Haushalten mit maximal 15 Personen treffen. Hierbei nicht mitgezählt werden geimpfte und genesene Personen sowie Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder aus anderen Haushalten bis jeweils einschließlich 13 Jahre. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Die Obergrenze für private Veranstaltungen wie Geburtstage und Hochzeitsfeiern sinkt von 300 auf 200 Personen. Für Feiern in geschlossenen Räumen gilt, dass die Teilnehmenden geimpft, genesen oder getestet sein müssen.

An öffentlichen Veranstaltungen wie Theatervorstellungen, Konzerten, Flohmärkten und Stadtfesten sowie an Wettkampfveranstaltungen im Sport dürfen im Freien nur noch 750 Personen, in geschlossenen Räumen nur noch 250 Personen teilnehmen. Im Freien gilt ab 200 Personen, in Räumen immer Maskenpflicht. Unabhängig von der Teilnehmerzahl sind Veranstaltungen zulässig, wenn entweder maximal 20 Prozent der zugelassenen Kapazität ausgeschöpft werden oder maximal 60 Prozent ausgeschöpft werden, aber für die Teilnahme ein Nachweis „Geimpft, Genesen oder Getestet“ (3G-Regel) verlangt wird.

Für Messen gilt eine Beschränkung auf eine Person je angefangene sieben Quadratmeter oder alternativ eine Beschränkung auf eine Person je angefangene drei Quadratmeter plus Anwendung der 3G-Regel.

Diskotheken müssen wieder schließen, in der Gastronomie und in Vergnügungsstätten gilt ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen. Die weiteren Regelungen sind in den Inzidenzstufen 1 und 2 identisch, so dass sich beispielsweise für Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und Einzelhandel keine weiteren Beschränkungen ergeben. Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder oder Kultureinrichtungen wie Museen bleiben innen und außen ohne Beschränkung der Personenzahl geöffnet. Zu beachten sind weiterhin jeweils das Abstandsgebot, die Maskenpflicht in Innenräumen und der Appell, auf Hygiene zu achten, die Corona-Warn-App zu nutzen und regelmäßig zu lüften. Detaillierte Informationen zu den geltenden Regelungen können unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus im Abschnitt „Sieben-Tage-Inzidenz – Aktuelle Regelungen im Main-Tauber-Kreis.

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Original Quelle by Wertheim24.de

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