Wertheim / Main-Tauber-Kreis: 25 Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 78,4 – Auffrischungsimpfung – RKI Zahlen 01.09.2021

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174 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um 16 Personen auf 5266. Somit sind derzeit 174 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 2, Assamstadt: 2 (+1), Bad Mergentheim: 41 (+6), Boxberg: 12 (+2), Creglingen: 2 (+1), Freudenberg: 9, Großrinderfeld: 2 (+1), Grünsfeld: 0, Igersheim: 11, Königheim: 0, Külsheim: 6, Lauda-Königshofen: 38 (+3), Niederstetten: 3 (+2), Tauberbischofsheim: 7 (+2), Weikersheim: 2, Werbach: 2, Wertheim: 34 (+7) und Wittighausen: 1.

Sieben-Tage-Inzidenz laut LGA am Dienstag bei 78,4

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Dienstag, 31. August, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 78,4. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (25. bis 31. August) je 100.000 Einwohner. Der aktuelle Inzidenzwert für Mittwoch, 1. September, kann ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

Wohnbereiche von Pflegeheimen in Igersheim und Boxberg aus Quarantäne entlassen

Die Wohnbereiche der Pflegeheime „Haus am Sonnenberg“ in Igersheim und „Haus im Umpfertal“ in Boxberg konnten aus der Quarantäne entlassen werden. Einzelne nicht immunisierte Kontaktpersonen verbleiben bis zum Ablauf der vorgesehen Quarantänefrist in Quarantäne.

Drei weitere Mutationen nachgewiesen

Bei drei Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1400 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Meldungen für eingeschränkt belüftbare Räume im zweiten Meldezeitraum priorisiert

Das Land Baden-Württemberg fördert die Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und Kohlenstoffdioxid-Sensoren an Schulen und Kitas mit insgesamt 70 Millionen Euro. Die zur Verfügung gestellten Mittel würden sich auf bis zu 60 Millionen Euro für Schulen und etwa zehn Millionen Euro für Kindertageseinrichtungen verteilten. Die Förderung sei sehr gut angelaufen, teilte das Kultusministerium mit. Der zweite von drei Meldezeiträumen hat begonnen und läuft bis zum 16. September.

Dass sich viele Träger so früh gemeldet haben, zeige, dass diese schon aktiv geworden seien und dass es auch deren Anliegen sei, rasch Filtergeräte an die Schulen zu bringen. Dadurch können nun die Klassenzimmer schnell ausgestattet werden, die nicht so gut belüftet werden können, erklärte das Ministerium.

Im zweiten Meldezeitraum sollen erneut Meldungen für eingeschränkt belüftbare Räume priorisiert werden. Danach würden die Meldungen für CO²-Sensoren berücksichtigt und danach dann Meldungen für nicht-eingeschränkt belüftbare Räume. Der letzte Meldezeitraum, der am 20. September beginnt und am 20. Dezember 2021 endet, sei dann ein offenes Verfahren. In diesem würden alle Meldungen zum Zug kommen, solange Mittel aus dem Programm zur Verfügung stehen, erklärte das Ministerium.

Bis zum Meldeschluss des ersten Zeitraums haben sich 877 Träger von Schulen und Kitas auf dem dafür eingerichteten Portal gemeldet und Meldungen mit einem Volumen von etwa 41,5 Millionen Euro eingereicht. Rechnerisch folge daraus eine Gesamtinvestition von Land und Trägern in Höhe von 83 Millionen Euro. Das Land fördere die Anschaffungen mit 50 Prozent. Im ersten Meldezeitraum wurden feste Zusagen bei mobilen Raumluftfiltergeräten prioritär für Räumlichkeiten vergeben, die nur eingeschränkt belüftbar seien, sagte das Kultusministerium.

Die Träger für Schulen hätten einen Mittelbedarf in Höhe von etwa 29,8 Millionen Euro gemeldet, für Kindertageseinrichtungen sei ein Bedarf in Höhe von etwa 11,7 Millionen Euro beantragt worden, erklärte das Kultusministerium.

Die Mittel verteilen sich dabei auf die verschiedenen Förderkategorien. Für den Mittelbedarf für eingeschränkt belüftbare Räumlichkeiten wurden 13,4 Millionen Euro, für den Mittelbedarf für CO²-Sensoren 4,6 Millionen Euro und für den Mittelbedarf für nicht-eingeschränkt belüftbare Räumlichkeiten, die von Kindern unter zwölf Jahren genutzt werden, sind 23,5 Millionen Euro beantragt worden, sagte das Ministerium.

Das Kultusministerium erläuterte, dass Träger für Kindertageseinrichtungen auch in den kommenden Meldezeiträumen noch Meldungen für Kitas abgeben könnten. Dies sei der Fall, da ein Teil der Meldungen der Träger für Kindertageseinrichtungen auf die Kategorie, Raumluftfilter in nicht-eingeschränkt belüftbaren Räumen entfallen würde.

Außer den Fördermitteln des Landes sollen bald auch Fördermittel des Bundes ergänzend zur Verfügung stehen. Der Bund wolle dazu mit den Ländern in Kürze eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abschließen. Von den 200 Millionen Euro, die der Bund bereitstellen will, würden nach dem Verteilerschlüssel (Königsteiner Schlüssel) etwa 26 Millionen Euro auf Baden-Württemberg entfallen. Dann stünden weitere Fördermittel zur Verfügung, die in das jetzige Programm eingespeist werden, teilte das Ministerium mit.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 1. September, 14.30 Uhr).

Auffrischungsimpfung nur für impfberechtigte Personen und nach sechs-Monats-Frist

Die Auffrischungsimpfungen, sind am Mittwoch, 1. September, auch im Kreisimpfzentrum in Bad Mergentheim gestartet. In diesem Zusammenhang weist das Kreisimpfzentrum darauf hin, dass nur impfberechtigte Personen eine solche Impfung erhalten können.

Zudem ist zwingend auf die Einhaltung der Mindestfrist zu achten. Eine Auffrischungsimpfung kann nur erfolgen, wenn die letzte Corona-Schutzimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt.

Impfberechtigt sind Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind, sind ebenfalls impfberechtigt. Außerdem liegt eine Impfberechtigung vor, bei Personen mit einer relevanten angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie und bei Pflegebedürftigen, die in der eigenen Häuslichkeit betreut oder gepflegt werden.

Personen, die im Rahmen der Grundimmunisierung ausschließlich die Vektorimpfstoffe von Astra-Zeneca oder Johnson & Johnson erhalten haben, sind ebenfalls für eine Auffrischungsimpfung berechtigt, unabhängig vom Alter oder anderweitigen medizinischen Voraussetzungen. Zum impfberechtigten Personenkreis zählen auch Genesene, die bisher lediglich eine Impfdosis erhalten haben.

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Original Quelle by Wertheim24.de

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