Wertheim / Main-Tauber-Kreis: 5 Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 22,7 – Delta-Mutationen nachgewiesen – 22.07.2021

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37 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um eine Person auf 5043. Somit sind derzeit 37 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 2, Bad Mergentheim: 5, Boxberg: 0, Creglingen: 1, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 2, Grünsfeld: 1, Igersheim: 0, Königheim: 0, Külsheim: 4 (+4), Lauda-Königshofen: 9, Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 6, Weikersheim: 0, Werbach: 0, Wertheim: 7 (+1) und Wittighausen: 0.

Zwölf weitere Delta-Mutationen nachgewiesen

Bei zwölf Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborprobe die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1144 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Pflegeheim-Wohnbereich und Schulklasse in Quarantäne verfügt

Aufgrund eines positiven PCR-Tests musste ein Wohnbereich des Pflegeheims St. Anna in Külsheim bis zum Vorliegen der Abstrichergebnisse in Quarantäne verfügt werden.

Vorsorglich Quarantäne angeordnet wurde für eine Klasse der Pater-Alois-Grimm-Schule in Külsheim. Hier gab es einen Infektionsfall bei einem Kind.

Sieben-Tage-Inzidenz laut LGA am Mittwoch bei 22,7

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Mittwoch, 21. Juli, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg bei 22,7. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (15. bis 21. Juli) je 100.000 Einwohner. Der aktuelle Wert für Donnerstag, 22. Juli, kann ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden. Er wird aufgrund der hohen Fallzahl am Mittwoch weiter steigen.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 22. Juli, 15.30 Uhr)

Förderbetrag wird mehr als verdoppelt

Das Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit wird aufgrund der hohen Nachfrage mehr als verdoppelt und auf insgesamt zwei Millionen Euro aufgestockt. Aufgrund der Corona-bedingten Schließung von Schwimm- und Hallenbädern habe sich der ohnehin große Bedarf an Schwimmkursen deutlich erhöht, teilte das Kultusministerium mit.

Die Zahlen zum Sofortprogramm seien beeindruckend. Dass in so kurzer Zeit so viele Anträge eingegangen sind, zeige den Sinn und die Notwendigkeit des Programms gleichermaßen, erklärte das Kultusministerium und dankte allen Beteiligten, Antragsstellerinnen und Antragsstellern. Sie würden damit einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Kinder sich ans Wasser gewöhnen, sicher schwimmen lernen und den Spaß am und im Wasser genießen können.

Das Programm wurde vor kurzem vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, zwei Schwimmverbänden und dem DLRG-Landesverband Baden-Württemberg initiiert. Das Fördervolumen betrug 900.000 Euro.

Das Kultusministerium erläuterte, dass der Topf in Kürze ausgeschöpft wäre, wenn die Nachfrage hoch bleibt, wovon auszugehen sei. Daher wird das Fördervolumen um 1,1 Millionen Euro auf insgesamt zwei Millionen aufgestockt. Denn sicheres Schwimmen sei eine Grundfertigkeit, die jedes Kind beherrschen sollte. Daher sei es wichtig, dass das Land hier auch noch mehr unterstütze und die Förderung erhöhe.

Grundvoraussetzung sei eine entsprechende Qualifikation der Schwimmlehrerinnen und -lehrer, denn eine hohe Qualität der Kurse sei essentiell. Daher können nur Schwimmlehrkräfte mit anerkannter Qualifikation in der Schwimmausbildung die Kurse leiten. Zudem müssen diese inhaltlich die Niveaustufen eins und zwei (Wassergewöhnung und Grundfertigkeiten des Schwimmens) der „Empfehlung für den Schwimmunterricht Schulen“ abbilden, erklärte das Ministerium.

Anträge müssen bis zum 30. November gestellt werden

Anträge können von Schwimmvereinen, DLRG-Gliederungen sowie privaten Anbietern (Schwimmschulen) mit Sitz in Baden-Württemberg ausschließlich über das Internetportal des Sofortprogramms gestellt werden. Dieses ist für die Antragstellung bis zum 30. November freigeschaltet. Eine rückwirkende Bezuschussung bereits angelaufener Kurse ist nicht möglich. Die Laufzeit der Schwimmkurse muss bis zum 31. Dezember abgeschlossen sein.

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Original Quelle by Wertheim24.de

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