In Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder in der Altenpflege darf künftig vorübergehend während der Geltungsdauer der epidemischen Lage der Impfstatus der Beschäftigten vom Arbeitgeber abgefragt werden – allerdings nur, sofern es dem Infektionsschutz dient.
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Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017
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