Wir müssen die Risikogruppen weiter schützen

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In Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder in der Altenpflege darf künftig vorübergehend während der Geltungsdauer der epidemischen Lage der Impfstatus der Beschäftigten vom Arbeitgeber abgefragt werden – allerdings nur, sofern es dem Infektionsschutz dient.

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