Zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und neun Monaten wurde der Geschäftsführer einer Firma für Gebäudereinigung aus Nürnberg wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt verurteilt.
Original-Quelle : Zoll.de
https://wertheim24.de/bilder-vom-hochwasser-wertheim-altstadt-2003/