Zustimmungsgesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge an den Landtag überwiesen

Zustimmungsgesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge an den Landtag überwiesen

Zustimmungsgesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge an den Landtag überwiesen

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, das Zustimmungsgesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften (Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag) an den Landtag zu überweisen, damit es dort abschließend beraten werden kann. Zuvor hatten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder den Vertrag vom 14. bis 27. Dezember 2021 unterzeichnet.

Mit dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag wird die Barrierefreiheit im Rundfunk und bei den Telemedien gestärkt, unter anderem durch den Ausbau der Übersetzung von Programminhalten in Gebärdensprache und der Bildbeschreibung durch Off-Sprecher. Während der bisherige Medienstaatsvertrag die Vorgaben aus der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zur Barrierefreiheit nur rudimentär umgesetzt hat, sollen die neuen Regelungen weitere Barrieren für Menschen mit Behinderungen abbauen. Somit werden auch die Vorgaben des European Accessibility Acts (EAA) – EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – vom 17. April 2019 umgesetzt, soweit diese Dienste betreffen, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen.

Bei der Erarbeitung des Zweiten Medienänderungsstaatsvertrages wurden länderübergreifend Verbände, die Beauftragten der Landesregierungen für Menschen mit Behinderungen und des Bundes sowie von Anbietern angehört.

Die Landesregierung hatte den Landtag bereits im November 2021 über das Gesetzesvorhaben unterrichtet. Der Staatsvertrag tritt am Tag nach Ratifizierung durch die 16 Landesparlamente und der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft.

Original Quelle Niedersachsen.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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