[ad_1]
28.10.2021 – 09:01
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Düsseldorf (ots)
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Pristina/Kosovo wurde am gestrigen Mittwochmittag (27.10.2021) ein kosovarischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass nach dem 37-Jährigen gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte im August dieses Jahres einen Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise gegen den Verurteilten erlassen. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 750 Euro konnte jedoch die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen von dem in Dresden lebenden Mann abgewendet und der Flug in den Kosovo angetreten werden.
Drei Stunden später stellten die Bundespolizeibeamten einen niederländischen Staatsangehörigen fest, der sich auf der Einreise eines Fluges aus Antalya/Türkei befand. Hierbei wurde festgestellt, dass der 48-Jährige von der Staatsanwaltschaft Würzburg gesucht wurde. Ebenfalls im August 2021 wurde durch diese ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ausgestellt. Der in den Niederlanden lebende Mann konnte seine Heimreise jedoch fortführen, da er die Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 60 Tagen abwenden konnte.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 – 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de
Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell
[ad_2]
Original Quelle Presseportal / Bundes-Polizei Dienststellen
Hinterlasse jetzt einen Kommentar