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02.02.2022 – 14:54
Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Karlsruhe (ots)
Mittwochnacht (2. Februar) hat sich ein Heranwachsender am Karlsruher Hauptbahnhof unerlaubt im Gleisbereich aufgehalten.
Gegen 02:00 Uhr bemerkte ein Bundespolizist am Hauptbahnhof Karlsruhe eine männliche Person im Gleisbereich zwischen den Bahnsteigen vier und fünf.
Nach Verlassen des Gefahrenbereiches wurde der 18-Jährige von einer Bundespolizeistreife auf sein Fehlverhalten angesprochen. Der Betroffene zeigte sich einsichtig.
Den jungen Mann erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Eisenbahnbetriebsordnung.
Die Bundespolizei warnt immer wieder davor, unerlaubt den Gleisbereich zu betreten. Züge fahren auch in Bahnhöfen oft mit hoher Geschwindigkeit. Hierbei besteht aufgrund des langen Bremsweges keine Möglichkeit zum schnellen Anhalten. Oft wird dabei auch die Sogwirkung des Zuges im Vorbeifahren unterschätzt, weshalb sich Reisende unbedingt an den Sicherheitsabstand zum Gleis halten sollten. Dieser ist durch die weiße Linie am Bahnsteig deutlich markiert.
Nicht selten enden solche Manöver, wie das des 18-Jährigen, in schweren oder gar tödlichen Unfällen. Nähere Informationen zum richtigen Verhalten auf Bahnanlagen finden Sie unter www.bundespolizei.de
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Daniela Barg
Telefon: 0721 12016 – 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea@polizei.bund.de
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