184 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 3. bis 5. November) – Landesgesundheitsamt ruft Warnstufe aus

Im Umgang mit der Corona-Pandemie ist noch immer Vorsicht geboten: Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg hat die Warnstufe ausgerufen. © Gerd Altmann, Pixabay.de

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352 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um 40 Personen auf 6124. Somit sind derzeit 352 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 5 (+3), Assamstadt: 14 (+2), Bad Mergentheim: 92 (+45), Boxberg: 26 (+11), Creglingen: 6 (+4), Freudenberg: 4 (+3), Großrinderfeld: 2, Grünsfeld: 2 (+1), Igersheim: 15 (+10), Königheim: 0, Külsheim: 2 (+2), Lauda-Königshofen: 30 (+12), Niederstetten: 18 (+10), Tauberbischofsheim: 30 (+13), Weikersheim: 43 (+34), Werbach: 13 (+6), Wertheim: 48 (+28) und Wittighausen: 3 (+1).

Künftig keine Meldung von Delta-Mutationen

Bisher hat das Landratsamt in seinen Corona-Lagemeldungen aufgeführt, bei wie vielen Neuinfektionen der vorangegangenen Tage jeweils eine mutierte Virusvariante vorlag. Die Auswertungen von Laborergebnissen zeigen jedoch, dass der Anteil der Delta-Variante seit Ende August bundesweit bei mehr als 99,8 Prozent und seit Ende September bei 100 Prozent liegt. Da derzeit also ausschließlich Infektionen mit der Delta-Variante registriert werden, wird das Landratsamt bis auf weiteres keine Angaben mehr zu festgestellten Mutationsfällen machen. Sollten andere, Besorgnis erregende Ausprägungen des Coronavirus im Landkreis auftreten, wird die Kreisverwaltung wieder Zahlen hierzu kommunizieren.

Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Donnerstag

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Donnerstag, 4. November, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 133,4. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (29. Oktober bis 4. November) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 4,0. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 308.

Die aktuellen Werte für Freitag, 5. November, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

Stärkere Einschränkungen vor allem für nicht geimpfte und nicht genesene Personen

Aufgrund der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten hat das Landesgesundheitsamt gemäß der Corona-Verordnung die Warnstufe ausgerufen. Dies bedeutet, dass vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Personen seit Mittwoch, 3. November, stärkere Einschränkungen gelten.

In der Warnstufe müssen nicht geimpfte und nicht genesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einen PCR-Test vorlegen, insbesondere in Innenräumen. Das betrifft etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

„Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Impfung, gleichwohl sollte jeder schon im eigenen Interesse seiner gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und die vorhandenen Impfmöglichkeiten wahrnehmen. Darüber hinaus rufen ich alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, weiterhin vorsichtig zu sein und auf Abstand, Hygiene und korrekt getragene Masken sowie auf regelmäßiges Lüften von Innenräumen zu achten, unabhängig vom Impfstatus. Ich appelliere auch nochmal eindringlich an alle bisher nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger, sich jetzt impfen zu lassen und dadurch sich und andere zu schützen“, sagt Erster Landesbeamter Florian Busch. „Überall dort, wo ein Nachweis verlangt wird, fordern wir die Betreiberinnen und Betreiber auf, diese konsequent zu überprüfen und keine Besucherinnen und Besucher einzulassen, die keinen Nachweis vorlegen können“, ergänzt Busch.

Das Gesundheitsministerium teilte mit, dass die erste kritische Marke von 250 mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten überschritten, die Belegung weiter zunehme und die Lage in den Krankenhäusern angespannt sei. Derzeit finde eine Pandemie der Ungeimpften statt. Das werde nicht nur an den getrennt ausgewiesenen Inzidenz-Werten für Geimpfte und Ungeimpfte, sondern auch auf den Intensivstationen deutlich. Dort lägen fast ausnahmslos nicht geimpfte Patientinnen und Patienten mit einem schweren Verlauf. Es sei deshalb klar, dass mit neuen Einschränkungen bei den nicht Geimpften angesetzt werden müsse. Sie seien Treiber der Pandemie und sorgten für die Belastung des Gesundheitssystems. Die Einschränkungen dienten aber auch dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Denn wenn die Auslastung der Krankenhäuser zunehme, müssten auch wieder Operationen, Krebsbehandlungen oder andere nicht zwingend sofort notwendige Eingriffe in den Krankenhäusern verschoben werden. Die Lösung sei deshalb eindeutig, die Impfung sei der Weg aus der Pandemie.

Mit der Warnstufe entfällt auch die Befreiung von der Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell für immunisierte, also geimpfte und genesene, Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte. Ein Haushalt darf sich in der Warnstufe nur noch mit fünf weiteren Personen treffen. Ausgenommen sind auch hier Geimpfte oder Genesene, Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) besteht.

Bereits mit der Corona-Verordnung im September 2021 wurden in Baden-Württemberg drei Stufen festgelegt, die in enger und intensiver Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus der medizinischen Praxis entstanden sind.

Die Basisstufe gilt, wennZahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten sind.

Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 8,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten mit Corona-Patientinnen oder -Patienten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert 250 erreicht oder überschreitet. Die maßgeblichen Werktage für die Ausrufung der Warnstufe waren Freitag, 29. Oktober, und – nach dem verlängerten Wochenende – Dienstag, 2. November.

Die Alarmstufe tritt in Kraft, wenn die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 12,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten mit Corona-Patientinnen oder -Patienten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert 390 erreicht oder überschreitet.

Das Landesgesundheitsamt (LGA) macht den Eintritt der jeweiligen Stufe durch Veröffentlichung im Internet bekannt. Grundlage dafür sind die vom LGA veröffentlichten Zahlen im Lagebericht. Die nächstniedrigere Stufe tritt ein, wenn die für eine Stufe maßgebliche Zahl an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde. Samstage, Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung der maßgeblichen Werktage nicht. Die in der Verordnung geregelten Maßnahmen der jeweiligen Stufe gelten ab dem Tag nach der Bekanntmachung.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

 

 

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