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109 Personen aktiv von Infektion betroffen
Die Zahl der Genesenen steigt um 26 Personen auf 5986. Somit sind derzeit 109 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 1, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 19 (+4), Boxberg: 5, Creglingen: 3 (+1), Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 2, Grünsfeld: 0, Igersheim: 9 (+2), Königheim: 0, Külsheim: 6, Lauda-Königshofen: 11 (+5), Niederstetten: 4, Tauberbischofsheim: 18 (+3), Weikersheim: 0, Werbach: 1, Wertheim: 20 (+2) und Wittighausen: 6 (+4).
Acht weitere Mutationen nachgewiesen
Bei acht Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1924 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Sonntag
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Sonntag, 24. Oktober, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 65,6. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (18. bis 24. Oktober) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 3,4. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 220.
Die aktuellen Werte für Montag, 25. Oktober, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.
Baden-Württemberg steuert auf Warnstufe zu – Aufruf zur Impfung
Angesichts steigender Infektionszahlen und einer deutlich zunehmenden Auslastung der Intensivstationen in Baden-Württemberg hat das Gesundheitsministerium davor gewarnt, bei den Corona-Maßnahmen nachlässig zu werden und nach einer schnellen Aufhebung aller Regelungen zu rufen. Viele Menschen hätten offensichtlich das Gefühl, Deutschland bewege sich auf das Ende der Corona-Maßnahmen zu, was aber leider noch nicht der Fall sei.
Vielmehr steuere Baden-Württemberg in Richtung der landesweiten Warnstufe. Bei einer Sieben-Tage Hospitalisierungsinzidenz von 8,0 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen oder einer Auslastung der Intensivbetten (AIB) von 250 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen würden wieder schärfere Regeln gelten. Der kritische Wert von 250 könnte laut Ministerium schon Ende dieser Woche erreicht werden. Der weit überwiegende Teil der Intensivpatienten sei ungeimpft. Eine Belastung des Gesundheitssystems wie im vergangenen Winter könne man sich aber nicht mehr erlauben. Dem Klinikpersonal sei seit Pandemiebeginn viel zugemutet worden, viele Stationen seien personell schon am Limit.
Vor diesem Hintergrund appellierte das Gesundheitsministerium noch einmal eindringlich an die Bevölkerung, sich impfen zu lassen – auch um all jene zu schützen, die sich nicht impfen lassen können. Zum Schutz des Gesundheitssystems werden darüber hinaus alle Erwachsenen zur Grippe-Schutzimpfung aufgerufen.
Baden-Württemberg passt Impfempfehlungen an
Nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz und einer Stellungnahme der Ständigen Impfkommission (STIKO) hat Baden-Württemberg seine Impf-Empfehlungen angepasst. So können nun Personen, die eine Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, ab vier Wochen nach der verabreichten ersten Impfung eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer oder Moderna bekommen. Dadurch soll der Impfschutz verbessert werden. Im Land wurden bis Mitte Oktober annähernd 420.000 Menschen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft.
Zudem können eine Impfung gegen das Coronavirus und eine Impfung gegen Grippe nun gleichzeitig vorgenommen werden. Mit Blick auf die umfangreichen Daten zur Sicherheit und Verträglichkeit der in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe ist laut STIKO-Empfehlung generell kein Mindestabstand mehr zwischen einer COVID-19-Impfung und anderen Impfstoffen erforderlich.
Auch Personen ab zwölf Jahren mit einer schweren Immundefizienz, also einer Störung des Immunsystems, können ab sofort nach der vierten Woche nach Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis eine dritte Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Bei dieser Gruppe besteht die Möglichkeit einer fehlenden Immunantwort, so dass auch nach zwei verabreichten Impfungen kein ausreichender Schutz gegen COVID-19 aufgebaut wurde.
Daneben können sich in Baden-Württemberg bei individuellem Wunsch, nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung auch weiterhin Menschen ab 60 Jahren ein drittes Mal gegen das Coronavirus impfen lassen. Hier sollte die Zweitimpfung jedoch mindestens sechs Monate zurückliegen.
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