Wertheim / Main-Tauber-Kreis: 7 Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 19,6 – Unternehmerlohn verlängert – Zahlen 28.07.2021

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48 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen erhöht sich um vier und liegt bei 5050. Somit sind derzeit 48 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 3, Bad Mergentheim: 10 (+4), Boxberg: 0, Creglingen: 2, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 2, Grünsfeld: 1, Igersheim: 2, Königheim: 0, Külsheim: 5, Lauda-Königshofen: 5, Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 5, Weikersheim: 1, Werbach: 0, Wertheim: 12 (+3) und Wittighausen: 0.

Klasse der Gemeinschaftsschule Wertheim in Quarantäne

Aufgrund eines Infektionsfalls bei den Schülerinnen und Schülern wurde eine Klasse der Gemeinschaftsschule Wertheim in Quarantäne verfügt.

Drei weitere Delta-Mutationen nachgewiesen

Bei drei Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborprobe die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1159 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Sieben-Tage-Inzidenz laut LGA am Dienstag bei 19,6

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Dienstag, 27. Juli, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg bei 19,6. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (21. bis 27. Juli) je 100.000 Einwohner. Der aktuelle Wert für Mittwoch, 28. Juli, kann ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 28. Juli, 14.30 Uhr)

Selbständige weiterhin vor großen Herausforderungen

Die Landesregierung verlängert den fiktiven Unternehmerlohn für Unternehmen und Selbständige („Überbrückungshilfe III Plus) und die Neustarthilfe für Soloselbständige und Kleinstunternehmer („Neustarthilfe Plus“) bis Ende September. Das hat der Ministerrat vor kurzem beschlossen.

Das Wirtschaftsministerium erläuterte hierzu, dass es vielen Unternehmen in Baden-Württemberg wieder möglich sei, aus eigener Kraft Umsatz zu erzielen. Die aktuelle Infektionsdynamik und die zunehmende Durchimpfung der Bevölkerung ließen auch die heimische Wirtschaft aufatmen. Gleichzeitig müsse aber sichergestellt werden, dass der gemeinsam erreichte Zwischenerfolg dauerhaft abgesichert werde. Nicht zuletzt mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen rund um die Delta-Variante des Coronavirus stünden die Unternehmen und Selbständigen im Land weiterhin vor großen Herausforderungen. Das baden-württembergische Erfolgsmodell des fiktiven Unternehmerlohns sei aus den Corona-Unterstützungsprogrammen nicht mehr wegzudenken. Gerade für Inhaberinnen und Inhaber von Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die keine eigenen Gehälter bezögen, stelle der fiktive Unternehmerlohn eine notwendige Unterstützung dar.

Mit der „Überbrückungshilfe III Plus“ und der „Neustarthilfe Plus“ habe der Bund Planungssicherheit für die Betriebe geschaffen. Das sei ein wichtiges Signal für die immer noch von Corona-bedingten Einschränkungen betroffenen Unternehmen und Selbstständigen. Leider habe der Bund aber auch in der vierten Phase der Überbrückungshilfe trotz einiger Verbesserungen weiterhin nicht die Lücke für jene Unternehmerinnen und Unternehmer geschlossen, denen eine reine Fixkostenerstattung nicht ausreiche, erklärte das Ministerium.

Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen der „Überbrückungshilfe III Plus“ einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1000 Euro pro Monat für den Zeitraum Juli bis September, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt.

Die Antragstellung für die „Überbrückungshilfe III Plus“ und „Neustarthilfe Plus“ erfolgt wie bisher über die Plattform des Bundes. Die Ergänzung des fiktiven Unternehmerlohns im Antragsverfahren für die „Überbrückungshilfe III Plus“ wird voraussichtlich im September zur Verfügung stehen. Wurde die „Überbrückungshilfe III Plus“ bis dahin bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn nachträglich durch einen Änderungsantrag beantragt werden.

Quelle: Main-Tauber-Kreis

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Original Quelle by Wertheim24.de

Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017

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