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Das Berufsbild der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zeichnet sich durch seine Unabhängigkeit aus, die mit großer Verantwortung verbunden ist.
Zusammen mit dem Präsidenten des Amtsgerichts Saarbrücken Stefan Geib hat Justizstaatssekretär Dr. Jens Diener die 14 neuen Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen Justizdienstes in der saarländischen Justiz begrüßt. Der Empfang mit der anschließenden Vereidigung fand in den Räumlichkeiten des Amtsgerichts Saarbrücken statt. Durch die Einstellung von 14 Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes wird die Ausbildungsoffensive der saarländischen Justiz weiter fortgeführt.
Staatssekretär Dr. Jens Diener sagte bei seinem Grußwort:
„Sie haben sich für einen spannenden und äußerst vielfältigen Beruf in der saarländischen Justiz entschieden. Ihre Einsatzmöglichkeiten reichen unter anderem vom Familienrecht über Grundbuchsachen bis hin zur Strafvollstreckung. Nach Ihrem Studium werden Sie als Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Ihre Entscheidungen im Einzelfall sachlich unabhängig treffen und sind dabei nur an Recht und Gesetz gebunden. Diese Unabhängigkeit macht Ihren Beruf besonders verantwortungsvoll und hebt ihn von anderen Berufsbildern ab. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei dem dualen Studium.“
Staatssekretär Dr. Jens Diener
Hintergrund:
Diplom-Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (Beamte des gehobenen Justizdienstes) nehmen die ihnen durch das Rechtspflegergesetz (RpflG) übertragenen Aufgaben einschließlich der eigenständigen Leitung von Verhandlungen, etwa in Zwangsversteigerungsverfahren, wahr. Dabei sind sie gemäß § 9 RpflG sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.
Die Ausbildung zur Diplom-Rechtspflegerin und zum Diplom-Rechtspflegerin umfasst ein Studium an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen/Baden-Württemberg und praktische Ausbildungszeiten bei Justizbehörden. Insgesamt dauert der beamtenrechtliche Vorbereitungsdienst drei Jahre. Er gliedert sich in einem modular aufgebauten Studienplan wie folgt:
- Studium I: 12 Monate – Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen
- Studienpraxis: 12 Monate – bei mehreren Amtsgerichten und bei der Staatsanwaltschaft
- Studium II: 12 Monate – Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen
- Rechtspflegerexamen
Medienansprechpartner
Marco Kraemer
Pressesprecher
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Original Quelle Saarland.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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