Nächtliche Schließung von Teilen des Treptower Parks – auch Rosengarten
Die nächtliche Schließung von Teilbereichen des Treptower Parks zeigt bereits Wirkung. Dies hat ein Evaluierungsgespräch mit den örtlichen Ordnungskräften ergeben. Allerdings haben sich nun ausweichend nächtliche Zusammenkünfte von Personengruppen im Rosengarten und seiner unmittelbaren Umgebung gezeigt. Mit einer ersten Änderung der Allgemeinverfügung zur zeitlichen Einschränkung der Benutzung von Teilbereichen des Treptower Parks wurde lediglich der Bereich des nächtlichen Nutzungsverbotes zu Gunsten der Archenhold-Sternwarte angepasst. Nunmehr ist jedoch eine leichte Ausweitung erforderlich. Ab 27. Oktober 2021 unterfällt auch der Bereich des Rosengartens dem nächtlichen Nutzungsverbot von 22 bis 4 Uhr. Die Bewohnenden bzw. Nutzenden der Grundstücke in der Puschkinallee 16, 16 A und 17 sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die zeitliche Nutzungseinschränkung für Teile des Parks besteht seit dem 28.08.2021. Ziel war es, den nächtlichen Zusammenkünften von Personengruppen mit 50 – 500 Teilnehmenden entgegenzuwirken. Hier war es zu Musikdarbietungen und sonstigem ruhestörendem gruppendynamischen Lärm, einem erheblichen Abfallaufkommen, Vegetationsschäden und schließlich auch Gewalttaten gekommen.
Zur „Allgemeinverfügung zur zeitlichen Einschränkung der Benutzung von Teilbereichen des Treptower Parkes“ wird auf die Pressemitteilung des Bezirksamtes vom 27.08.2021 verwiesen: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1120239.php
Mit dieser aktuellen Anpassung des Geltungsbereiches soll der Maßnahmeerfolg verfestigt werden.
Original Quelle Berlin.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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