Berlin übernimmt ab 2024 Straßenreinigungsgebühren an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen

Berlin übernimmt ab 2024 Straßenreinigungsgebühren an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen

Nach der Zustimmung des Rats der Bürgermeister am 10. November 2022 hat der Senat in seiner heutigen Sitzung die von Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, vorgelegte Änderung des Straßenreinigungsgesetzes beschlossen.

Damit werden ab 2024 Straßen an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen von der Gebührenpflicht für die Straßenreinigung ausgenommen. Die Straßenreinigungsgebühren werden dann nicht mehr von den Bezirken, sondern unmittelbar durch das Land Berlin gezahlt. Die bezirklichen, öffentlichen Grün- und Erholungsflächen sind damit Grundstücken gleichgestellt, die forst- oder landwirtschaftlich genutzt werden – und für die bereits eine derartige Befreiung gesetzlich vorgesehen ist. Das Land Berlin reduziert mit der Gesetzesänderung den Verwaltungsaufwand in den Berliner Bezirksämtern.

Weitere Informationen sind online verfügbar.

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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