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Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine Lübke Stiftung
Berlin (ots)
Der Vorsitzende der „Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V.“, Helmut Kneppe, begrüßt das Eckpunkte-Papier der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung ausdrücklich. Er wies auf drei weitere wichtige Punkte hin, die in der Praxis oft für Verzögerungen sorgten: „Wir sind deutliche Schritte vorangekommen. Drei wichtige Hürden berücksichtigt der Kabinetts-Beschluss noch nicht ausreichend: Die Digitalisierung, also etwa die Möglichkeit der Antragsstellung via Mail, die raschere Anerkennung von Berufsabschlüssen und die Abstimmung zwischen den Behörden“, sagte Helmut Kneppe.
Im Einzelnen erklärte der Vorsitzende der Gütegemeinschaft, die das Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ erteilt und in Kürze Ergänzungsvorschläge zum Eckpunkte-Papier vorlegen will, dazu:
- Digitalisierung vorantreiben Es sollte zumindest die Kommunikation per Mail zum Standard werden. Einige Visastellen/Botschaften fordern immer noch die Zusendung originaler Dokumente auf dem Postweg (z.B. der Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Mitbestimmungsprozesses). Das kostet Zeit und ist fehleranfällig. Notwendig ist zeitnah eine bundesweit einheitliche Strategie zur Umstellung auf digitale Antragsverfahren, damit in Deutschland spätestens bis 2025 der Standard gilt, der heute bereits etwa in Dänemark, Estland und weiteren Ländern zu finden ist.
- Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse etwa im Bereich der Pflege ist in §20c Abs.1 KrPflAPrV und §43 PflAPrV bundeseinheitlich geregelt. Zuständig sind dafür aber Landesbehörden, die die Anerkennung jeweils unterschiedlich handhaben. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist von maximal vier Monaten wird oftmals nicht eingehalten. Wünschenswert wären hier bundesweit einheitliche Kriterien zur Anerkennung der Berufsabschlüsse, stärker standardisierte Prozesse, mehr Personal zur schnelleren Bearbeitung, um die Einhaltung der bereits existierenden Fristen zu ermöglichen.
- Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Behörden verlangsamen die zur Einreise nötigen Prozesse häufig. Ein Beispiel: So stellte das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) bei Visumsanträgen vietnamesischer Fachkräfte die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit (BA) infrage, diesen die Arbeitsmarktzulassung zu erteilen („Vorabzustimmung“). Dadurch wird das Instrument der „Vorabzustimmung“, das eigens zur Beschleunigung des Visaprozesses geschaffen wurde, sinnlos. Der Prozess verzögert sich dann um mindestens 8 Wochen. Die Kompetenzen der einzelnen Behörden sollten so gebündelt werden, dass eine leichtere Fachkräfteeinwanderung möglich ist.
Damit Deutschland den Bedarf an Pflegekräften decken kann, muss es für ausländische Pflegefachkräfte ein attraktiverer Standort werden. Dazu gehört auch ein Klima der Akzeptanz und Anerkennung ihrer Leistungen.
Pressekontakt:
Solveig Giesecke
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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