Winterdienst für Fuß- und Radverkehr
Kein Winterdienst in Grün- und Erholungsanlagen In der kalten Jahreszeit steigt die Gefahr von Glätte durch Schnee und überfrierende Nässe. Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin wünscht allen Bürger_innen einen unfallfreien Winter und nimmt dies zum Anlass, auf die geltende Rechtslage hinzuweisen, wonach innerhalb von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, wie auch in den vergangenen Jahren, gemäß Paragraph 5 Absatz 2 des Grünanlagengesetzes keine…
Original Quelle Berlin.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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