Jahresstichtagsmeldung für Pflege-Wohngemeinschaften an die Heimaufsicht Berlin – ab 31. Dezember 2022 online einreichbar
Für eine Pflege-Wohngemeinschaft besteht die rechtliche Verpflichtung nach dem Wohnteilhabegesetz eine Jahresmeldung mit Stichtag 31. Dezember bis zu der maßgeblichen Frist abzugeben.
Durch Absenden der Jahresmeldung kommen die verantwortlichen Leistungsanbieter bzw. die verantwortlichen Personen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht nach.
Den Leistungsanbietern steht ab der Jahresstichtagsmeldung für 2022 das neue Online-Verfahren „Basisdienst Digitaler Antrag“ des Landes Berlin zur Verfügung, welches über das Service-Portal Berlin aufgerufen werden kann: https://service.berlin.de/dienstleistung/331254.
Über die zugehörige Dienstleistungsbeschreibung werden den Leistungsanbietern alle relevanten Informationen zur Jahresstichtagsmeldung zur Verfügung gestellt.
Die Heimaufsicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin geht in ihrer Aufgabenwahrnehmung als Aufsichtsbehörde damit einen weiteren Schritt in Richtung medienbruchfreier Kommunikation mit den verantwortlichen Leistungsanbietern. Die Inhalte der Online-Jahresmeldung werden bereits bei der Eingabe durch die Leistungsanbieter auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft und direkt in das Fachverfahren der Heimaufsicht Berlin importiert und dort weiterbearbeitet.
Die Heimaufsicht Berlin ermöglicht dadurch einen für alle Beteiligten strukturierten Prozess für die verpflichtende Abgabe der Jahresstichtagsmeldung für die Pflege-Wohngemeinschaften des Landes Berlin.
Original Quelle Berlin.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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