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Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Märkischer Kreis (ots)
Die Polizei des Märkischen Kreises rechnet im Vergleich zu den vergangenen zwei Jahren mit einem unruhigeren Jahreswechsel. Die Einsatzstärken werden daher in der Silvesternacht kreisweit erhöht, um das zu erwartende Einsatzaufkommen abarbeiten zu können.
Anders als in den vergangenen beiden Jahren, gibt es beim Jahreswechsel 2022/2023 keine Verkaufs- oder Ansammlungsverbote. Auch Böllerverbotszonen gibt es im Märkischen Kreis nicht. Es darf also geböllert werden. Unter bestimmten Auflagen:
- Das Böllern an Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und an feuergefährdeten Gebäuden ist verboten. - Böllern ist nur zwischen 31.12., 0 Uhr, und 1.1., 24 Uhr, gestattet. - Böller und Raketen dürfen nur Personen über 18 zünden (Klasse 2 Feuerwerk). Kinder dürfen nur Klasse 1 Feuerwerk nutzen, z.B. Knallerbsen oder Tischfeuerwerk. - Nur Feuerwerk mit CE bzw. BAM Kennzeichnung ist zulässig. Der Verkauf ist nur zwischen dem 29.12. und 31.12. gestattet.
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50.000 Euro.
„Wir können nicht oft genug betonen, dass der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerk erhebliche Gefahren birgt.“ sagte Polizeisprecher Marcel Dilling und appelliert, auf andere Rücksicht zu nehmen. „Alle Einsatzkräfte wünschen sich eine friedliche Silvester-Nacht.“ (dill)
Rückfragen bitte an:
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Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1223
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de
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Original Quelle Presseportal / Polizei Dienststellen
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