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Straubing (ots) – Immerhin: Einen Soli bis zum Sankt-Nimmerleinstag will wohl auch der BFH nicht hinnehmen, wie sich zwischen den Zeilen der Urteilsbegründung heraushören lässt. Etwa ab 2025 dürfte auch der BFH beim Wiedervereinigungs-Soli nicht … Lesen Sie hier weiter…
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