Land zeichnet zum dritten Mal gründungsfreundliche Kommunen aus: Baden-Württemberg.de
Der Landeswettbewerb „Start-up BW Local – Gründungsfreundliche Kommune“ startet in eine neue Runde. Er soll Kommunen als gründungsfreundliche Wirtschaftsstandorte voranbringen. Kommunen können sich bis zum 31. März 2022 registrieren.
Die Kommune als guten Wirtschaftsstandort voranbringen – trotz Corona, so lautet die aktuelle Herausforderung aller Verantwortlichen vor Ort. Doch wie können Kommunen (noch) gründungsfreundlicher werden? Ihre Konzepte zur Schaffung gründungsfreundlicher Angebote, sei es digital oder durch eine rasche Vermittlung von Leerständen oder der aktiven Förderung von neuen Geschäftsmodellen, können Gemeinden, Städte, Landkreise und Verbundprojekte aus Baden-Württemberg ab sofort beim Landeswettbewerb „Start-up BW Local – Gründungsfreundliche Kommune“ fördern lassen. Bereits zum dritten Mal zeichnet das Wirtschaftsministerium die gründungsfreundlichen Kommunen im Rahmen der Landeskampagne Start-up BW aus.
Kommunen sollen attraktiver für Start-ups werden
„Die Anforderungen an die Wirtschaftsförderungen von Gemeinden, Städten und Landkreisen sind gestiegen. Sie müssen bei der Gründungsförderung immer schneller und flexibler agieren. Mit unserem Landeswettbewerb möchten wir Kommunen als gründungsfreundliche Wirtschaftsstandorte voranbringen“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Auch wenn es bereits eine ganze Reihe erfolgreicher kommunaler Gründungs- und Start-up-Initiativen in Baden-Württemberg gebe, so möchte das Land die Gründungsdynamik hoch halten, so die Wirtschaftsministerin weiter. „Dazu sollen vor allem die innovativen und vorbildlichen Angebote kommunaler und regionaler Gründungsstrukturen besser sichtbar gemacht und Lücken gezielt geschlossen werden. Ich ermuntere gerade Gemeinden im ländlichen Raum, an unserem Landeswettbewerb teilzunehmen und die Förderung des Wirtschaftsministeriums in Anspruch zu nehmen“, sagte Hoffmeister-Kraut.
Vielfältige Möglichkeiten, gründungsfreundlicher zu werden
Dass es eine Vielzahl von Antworten auf die Frage gibt, wie Kommunen gründungsfreundlicher werden können, zeigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ersten beiden Wettbewerbsrunden beispielsweise mit der Aktivierung der regionalen Gründungsszene und deren Vernetzung mit gründungsrelevanten Partnern, mit Veranstaltungen wie Gründungstagen und -messen, mit Pop-up-Store-Angeboten sowie mit Projekten zur Gründungsqualifizierung an Schulen.
„Die Gründerinnen und Gründer sind dankbar für jedes qualifizierte Angebot zur lokalen Unterstützung ihrer Vorhaben. Die Gemeinden, Städte und Landkreise belohnen sich mit zukunftsfähigen Unternehmen, neuen Arbeitsplätzen und späteren Steuereinnahmen. Wir dürfen auf kreative und wirkungsvolle Ideen in der nächsten Wettbewerbsrunde gespannt sein“, sagte Hoffmeister-Kraut.
Im vergangenen Jahr musste das Landesfinale pandemiebedingt via Livestream stattfinden. Im Folgejahr wird ein Finale in Präsenz angestrebt.
Der Wettbewerb „Start-up BW Local – Gründungsfreundliche Kommune“
Der Landeswettbewerb richtet sich an Gemeinden, Städte, Landkreise und interkommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften bis Landkreisebene und besteht aus drei Stufen:
- Das Wirtschaftsministerium fördert die teilnehmenden Gemeinden und Kommunen in der ersten Stufe bei der Erstellung eines Konzepts mit Maßnahmen zur regionalen Gründungsförderung. Förderfähig ist die Einbindung externer Coaches und Moderatorinnen und Moderatoren, die die Kommunen bei der Konzeptentwicklung und der Durchführung von Workshops unterstützen. Einzelne Kommunen können mit bis zu 2.500 Euro gefördert werden, interkommunale Projekte mit bis zu 5.000 Euro.
- Eine Fachjury bewertet die entwickelten Konzepte in einem Vorentscheid, dem „Pitch der Kommunen“. Die Jury besteht aus Unternehmerinnen und Unternehmern mit Gründungserfahrung. Überzeugende Konzepte erhalten die Auszeichnung „Landeswettbewerb Gründungsfreundliche Kommune – Ausgezeichneter Ort 2022/2023“. Neun Wettbewerbsbeiträge ziehen schließlich ins Landesfinale ein. Dabei wird zwischen den Kategorien „Gemeinde“, „Stadt“ und „Interkommunale Projekte“ unterschieden. Pro Kategorie wählt die Jury drei besonders erfolgsversprechende Konzepte aus.
- Im Finale des Landeswettbewerbs „Start-up BW Local“ kürt eine Jury unter Einbeziehung der Abstimmung eines Fachpublikums (Vertreterinnen und Vertreter der baden-württembergischen Gründungsszene) die Platzierungen pro Kategorie. Bewertungskriterium ist die Qualität der geplanten, noch nicht umgesetzten Maßnahmen zur Steigerung der Gründungsfreundlichkeit.
Auszeichnung und Preisgeld für die Finalisten
Neben der Auszeichnung „Gründungsfreundliche Kommune 2022/2023“ erhalten die drei Finalisten je Kategorie zusätzlich Preisgelder in folgender Höhe:
Platz 1 – 10.000 Euro
Platz 2 – 7.500 Euro
Platz 3 – 5.000 Euro
Der Landeswettbewerb „Start-up BW Local – Gründungsfreundliche Kommune“ wird vom Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Landkreistag Baden-Württemberg, Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg sowie dem baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertag BWIHK und dem baden-württembergischen Handwerkstag BWHT durchgeführt.
Baden-Württembergische Kommunen können sich ab sofort bis zum 31. März 2022 für den Wettbewerb registrieren.
Alle Informationen zum Landeswettbewerb „Start-up BW Local – Gründungsfreundliche Kommune“
Original Quelle Baden-Wuerttemberg.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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