Windenergieausbau gegen Ultraleichtflugplatz: Verwaltungsgericht Hannover verhandelt über luftverkehrsrechtliche Genehmigung
VERHANDLUNGSTAG DER 5. KAMMER
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Mittwoch, den 21. Juni 2023, über zwei Klagen einer Samtgemeinde und eines Windenergieunternehmens gegen die luftverkehrsrechtliche Genehmigung eines Sonderlandeplatzes für Ultraleichtflugzeuge.
Der Beigeladene nutzt eine Fläche in der Nachbargemeinde der Klägerin für den Sportflugbetrieb mit Ultraleichtflugzeugen und hat die Genehmigung beantragt, auf dieser Fläche einen dauerhaften Landeplatz für vier Ultraleichtflugzeuge einzurichten. Die An- und Abflugzone dieses Landeplatzes liegt im Gemeindegebiet der klagenden Samtgemeinde, die dort eine Vorrangfläche für die Nutzung von Windenergie ausweisen möchte.
Das klagende Windenergieunternehmen betreibt seit 2018 die Planung des Windparks Kuppendorf mit zunächst drei, jetzt zwei Windenergieanlagen, von denen eine direkt im An- und Abflugbereich des Landeplatzes stünde.
Nachdem die beklagte Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die luftverkehrsrechtliche Genehmigung für den Landeplatz im August 2020 erteilt hatte, hat zunächst die Samtgemeinde Klage erhoben und gerügt, dass sie im Genehmigungsverfahren nicht beteiligt worden war. Die Beklagte hat die Beteiligung der Samtgemeinde während des gerichtlichen Verfahrens nachgeholt und die dort erhobenen Einwendungen zurückgewiesen. In der Folge hat im Januar 2023 auch das Windenergieunternehmen Klage gegen die Genehmigung des Landeplatzes erhoben.
Die Verfahren waren zunächst für den 7. März 2023 geladen worden und mussten kurzfristig wieder abgeladen werden.
Die Verhandlung am 21. Juni 2023 beginnt um 10.00 Uhr und findet in Saal 4 des Fachgerichtszentrums statt.
Az.: 5 A 4724/20 (Klage der Samtgemeinde) und 5 A 1031/23 (Klage des Windenergieunternehmens)
Original Quelle Niedersachsen.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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