Präsidentin der Klosterkammer | Nds. Staatskanzlei
Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag der Übertragung der Funktion der Präsidentin der Klosterkammer an Dr. Thela Wernstedt zugestimmt. Sie tritt die Nachfolge von Hans-Christian Biallas an, der im Februar 2022 verstarb.
Dr. Thela Wernstedt wurde 1968 in Göttingen geboren. Sie studierte nach ihrem Abitur Humanmedizin und Philosophie in Bochum, Hannover und Göttingen und schloss ihre Studien mit einem Magister Artium in Philosophie 1994 und dem dritten Staatsexamen in Medizin 1995 ab. Von 1995 bis 2013 war sie als Ärztin in verschiedenen Kliniken tätig, seit 2004 als Oberärztin für Palliativmedizin an der MHH. Seit ihrer Wahl in den Niedersächsischen Landtag ruht ihr Beschäftigungsverhältnis. Seit 2013 ist sie als Landtagsabgeordnete unter anderem Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Dr. Thela Wernstedt ist Mitglied im Präsidium des Deutschen Evangelischen Kirchentages, Vorsitzende des Konvents der Evangelischen Akademie Loccum, Mitglied im Kirchenvorstand der Neustädter Hof- und Stadtkirche St. Johannis in Hannover, Mitglied der Landessynode der ev.-luth. Landeskirche Hannover und im Stiftungsrat der Diakovere Stiftung
„Thela Wernstedt ist Niedersächsin durch und durch und bringt fachlich und menschlich alles mit, um das Amt der Klosterkammer-Präsidentin bestmöglich auszufüllen. Sie ist innerhalb der ev.-luth. Landeskirche sehr gut vernetzt und hat große Kenntnis über die Baudenkmale und Liegenschaften der Klosterkammer. Sie hat einen klaren Blick auf die Weiterentwicklung und Förderung von Projekten in den Bereichen Kirche, Bildung und Soziales. Sie bringt Leitungserfahrung mit und genießt in der Landespolitik parteiübergreifend hohes Ansehen“, so Falko Mohrs, Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur.
Hintergrund:
Die Klosterkammer Hannover wurde 1818 durch Patent des Prinzregenten Georg gegründet. Sie hat eine Doppelfunktion als Stiftungsorgan des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds (AHK) und als staatliche Sonderbehörde. Neben dem AHK als bedeutende Stiftung verwaltet sie weitere Stiftungen des öffentlichen Rechts, den Hospitalfonds St. Benedikti Lüneburg, den Domstrukturfonds Verden und das Stift Ilfeld. Der AHK erfüllt seine Leistungsverpflichtungen in den Calenberger Klöstern, gegenüber den Lüneburger Klöstern und zahlreichen Kirchengemeinden beider Konfessionen, unterhält den in seinem Eigentum stehenden Bestand an z.T. herausragenden Baudenkmälern und vergibt Zuwendungen in den Bereichen Kirche, Bildung und Soziales. Die hierzu erforderlichen Mittel werden im Wesentlichen aus der Verwaltung des umfangreichen Grundbesitzes einschließlich des Forstbetriebs und mehrerer Klostergüter erwirtschaftet. Die Präsidentin der Klosterkammer führt zugleich die Rechtsaufsicht über die Lüneburger Klöster und über die Stifte Bassum, Börstel, Fischbeck und Obernkirchen.
Original Quelle Niedersachsen.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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