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Bundespolizeiinspektion Kassel
Bad Hersfeld / Buseck (ots)
Wegen Personen im Gleis kam es gestern (26.6.) zu Verspätungen im Bahnverkehr.
Der erste Fall ereignete sich gegen 15:50 Uhr im Bahnhof Bad Hersfeld.
Ein bislang unbekannter Mann bewegte sich verbotenerweise im Gleisbereich, um von der B27 kommend den nahegelegenen Supermarkt zu erreichen.
Der Triebfahrzeugführer einer Cantusbahn erkannte den Gleisläufer und leitete eine Schnellbremsung ein. Die 160 Reisende, die zu dem Zeitpunkt in dem Zug waren, blieben glücklicherweise unverletzt.
Der unbekannte Mann verließ daraufhin den Gleisbereich.
Der zweite Fall spielte sich gestern Abend (26.6. / 20:15 Uhr) im Bereich Buseck ab. Zwei unbekannte Männer hielten sich ebenfalls verbotenerweise im Gleisbereich auf und liefen in Richtung Rödgen. Der Lokführer einer Hessischen Landesbahn erkannte die Männer rechtzeitig und konnte noch eine Schnellbremsung einlegen. Auch hier blieben die knapp 50 Reisenden im Zug unverletzt.
Erhebliche Verspätungen
Im Gegensatz zum ersten Fall, hatte der zweite Fall erhebliche Auswirkungen auf den Bahnbetrieb. Der Streckenabschnitt musste von 20:21 Uhr bis 20:51 Uhr gesperrt werden.
Dadurch erhielten vier Züge insgesamt 138 Minuten Verspätung.
Zeugen gesucht!
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren wegen ,,Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr“ eingeleitet.
Wer Angaben zu den Fällen machen kann, wird gebeten, sich bei der Bundespolizei unter der Telefon-Nr. 0561-81616 0 oder über www.bundespolizei.de zu melden.
Sicherheitshinweise der Bundespolizei:
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor dem lebensgefährlichen Aufenthalt in den Gleisen. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden.
Für eine Strecke von 100 Meter benötigen sie nur zwei Sekunden und haben einen langen Bremsweg.
Auch die 15.000 Volt Stromstärke in Bahn-Oberleitungen sind lebensgefährlich. Nicht nur das Berühren der Oberleitung mit dem Körper oder mit Gegenständen aller Art, sondern schon die bloße Annäherung kann tödlich enden.
Wer Gleise betritt, um dort beispielsweise Hindernisse zu deponieren, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte in Gefahr. Wenn Züge Schnellbremsungen machen, werden Fahrgäste immer überrascht und können sich durch Stürze oder umherfliegende Gegenstände verletzen.
Das Betreten von Bahnanlagen ist für Unbefugte verboten!
Züge können durch das Überfahren von Gegenständen entgleisen oder es entstehen Schäden, die erst Wochen später zu Unfällen führen können. Beim Überfahren solcher Gegenstände spritzen diese mit hoher Geschwindigkeit weg und gefährden umherstehende Personen erheblich.
Bei Unfällen können, neben strafrechtlichen Konsequenzen, möglicherweise auch zivilrechtliche Folgen, in Form von Schadensersatzansprüchen, auf die Verursacher zu kommen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Kassel
Heerstr. 5
34119 Kassel
Pressesprecher
Ibrahim Aras
Telefon: 0561/81616 – 1010
E-Mail: bpoli.kassel.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_koblenz
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