Meldepflichtiges Ereignis im Kernrkaftwerk Philippsburg
Bei einer Instandhaltung im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2) zeigte sich, dass die Freischaltung eines Kühlkreislaufs gemäß dem kürzlich überarbeiteten Betriebshandbuch nicht mehr zulässig ist. Eine Gefahr bestand nicht.
Original Quelle Baden-Wuerttemberg.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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