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01.12.2021 – 08:18
Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle
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Berlin, Potsdam, Spremberg (Brandenburg), Sondershausen (Thüringen) (ots)
Berlin, Potsdam, Spremberg (Brandenburg), Sondershausen (Thüringen): Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin durchsucht die Bundespolizei zeitgleich 41 Objekte wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern in Form von Scheinvaterschaften.
Die Bundespolizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in Form von sogenannten Scheinvaterschaften gegen eine in Berlin wohnhafte 52jährige vietnamesische Staatsangehörige. Bereits im November 2020 fanden Durchsuchungsmaßnahmen der Bundespolizei bei der Beschuldigten statt. Diese führten zum Auffinden von Beweismitteln, die den Verdacht ergaben, dass sie verantwortlich für die Vermittlung von Scheinvaterschaften ist. So soll sie unerlaubt in Deutschland aufhältige vietnamesische Staatsangehörige gegen Bezahlung zu diesem Zweck an Deutsche vermittelt haben. Gegen diese Personen ermittelt die Bundespolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts, gegenüber Behörden unrichtige Angaben zur Erlangung eines Aufenthaltstitels gemacht zu haben.
Die polizeilichen Maßnahmen
Vor diesem Hintergrund durchsuchte die Bundespolizei heute gleichzeitig 38 Objekte in Berlin sowie je ein Objekt in Potsdam, Spremberg und Sondershausen mit dem Ziel des Auffindens von Beweismitteln. Die Maßnahmen richteten sich gegen 18 männliche deutsche sowie 23 weibliche vietnamesische Beschuldigte. Dabei wurden Unterlagen und Smartphones sichergestellt, deren Auswertung andauert.
Es ergab sich der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts bei -10- Personen, die während der Maßnahmen angetroffen wurden. Diese befinden sich aktuell noch in der polizeilichen Bearbeitung. Nach Abschluss soll die Übergabe an die zuständige Ausländerbehörde erfolgen.
Insgesamt kamen bei den Maßnahmen -650- Bedienstete der Bundespolizei zum Einsatz.
Zum Hintergrund des Verfahrens
Unter dem Begriff Scheinvaterschaft versteht man im weitesten Sinne die Anerkennung der Vaterschaft eines Kindes, obwohl es sich beim Anerkennenden weder um den biologischen Vater handelt noch dessen Wahrnehmung der Vaterrolle je angestrebt wurde. Die Vaterschaftsanerkennung führt bei deutschen Anerkennenden zur deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes, in Folge dessen auch die Kindesmutter und ggf. auch den Ehemann der Kindesmutter ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland erhält. Für die Vermittlung solcher Scheinvaterschaften werden erfahrungsgemäß Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro verlangt, wobei die anerkennenden Scheinväter zwischen 3.000 und 6.000 Euro erhalten sollen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle
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Telefon: 0345 / 205678-105
Mobil: 0173 / 290 79 55
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