München (ots)
Die Koalitionsparteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag nicht nur der Bekämpfung der Steuerhinterziehung verschrieben, sondern auch derjenigen der Steuergestaltung. Während der Kampf gegen Steuerhinterziehung seit jeher geführt wird und im Grunde eine Selbstverständlichkeit darstellt – das geltende Steuerrecht muss durchgesetzt werden -, ist die Erstreckung auf Steuergestaltung neu. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit und der Fairness, so heißt es im Koalitionsvertrag, aggressive Steuergestaltungen mit größtmöglicher Konsequenz zu verfolgen und zu unterbinden.
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Mittelstand Prof. Dr. Volker Römermann erklärt dazu: „Die Ankündigung, bloße Steuergestaltung zu verfolgen und zu unterbinden, verwischt die Grenze zwischen legaler und illegaler Gestaltung und bringt das Risiko der Kriminalisierung ganz normaler und unbedenklicher Vorgänge“. Dass Unternehmen darum bemüht seien, Gestaltungen zu wählen, die zu einer möglichst geringen Steuerlast führten, sei eine bare Selbstverständlichkeit. Oft schaffe der Staat sogar bewusst Anreize für bestimmte Gestaltungen, bei denen dann weniger Steuern anfielen. Das habe mit krimineller Hinterziehung überhaupt nichts zu tun. Wer beides gleichsetze, hebe auf lange Sicht die Unterscheidung zwischen legal und illegal bei Gestaltungen auf und bewirke völlig unangemessene Konsequenzen bei Unternehmen.
(Hier der Auszug aus dem Wortlaut des Koalitionsvertrages (mit Randnummern): 5640: Bekämpfung Steuerhinterziehung und Steuergestaltung. 5641: Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Fairness, Steuerhinterziehung und aggressive Steuergestaltungen mit größtmöglicher Konsequenz zu verfolgen und zu unterbinden. Deutschland wird beim Kampf gegen Steuerhinterziehung und aggressiver Steuervermeidung eine Vorreiterrolle einnehmen.)
Der Bundesverband Deutscher Mittelstand (BM) wurde 1994 gegründet. Er ist Teil der Wir Eigentümerunternehmer-Verbandsgruppe und spricht zusammen mit dieser für ca. 30.000 mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Selbständige in Deutschland. Präsident des BM ist seit 2021 Prof. Dr. Volker Römermann, CSP. Er ist zudem seit 1996 Rechtsanwalt, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG mit Sitz in Hamburg, Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin und Herausgeber und Autor von über 1.000 Büchern und Aufsätzen insbesondere zu Themen aus dem Wirtschaftsrecht.
Original-Content von: Bundesverband Deutscher Mittelstand e.V. – BM Wir Eigentümerunternehmer, übermittelt durch news aktuell
Original Quelle Presseportal.de
Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017
Hinterlasse jetzt einen Kommentar