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209 Personen aktiv von Infektion betroffen
Die Zahl der Genesenen steigt um zwölf Personen auf 5359. Somit sind derzeit 209 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 1, Assamstadt: 2, Bad Mergentheim: 62 (+2), Boxberg: 13 (+1), Creglingen: 6, Freudenberg: 12 (+1), Großrinderfeld: 5, Grünsfeld: 0, Igersheim: 8, Königheim: 1, Külsheim: 7 (+1), Lauda-Königshofen: 28 (+2), Niederstetten: 3, Tauberbischofsheim: 14 (+4), Weikersheim: 3, Werbach: 1, Wertheim: 41 (+5) und Wittighausen: 2 (+1).
Sieben-Tage-Inzidenz laut LGA am Mittwoch bei 83,7
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Mittwoch, 8. September, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 83,7. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (2. bis 8. September) je 100.000 Einwohner. Der aktuelle Inzidenzwert für Donnerstag, 9. September, kann ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.
29 weitere Mutationen nachgewiesen
Bei 29 Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1509 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Immunisierte Kontaktpersonen müssen nur noch in Ausnahmefällen in Quarantäne
Nicht geimpfte Personen müssen damit rechnen, ab dem 15. September für einen quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall keine Entschädigung mehr zu erhalten. Nach dem Infektionsschutzgesetz würde eine solche Entschädigung ausscheiden, wenn die Absonderung durch eine vorherige Schutzimpfung hätte vermieden werden können, teilte das Gesundheitsministerium mit.
Auch bei der Absonderung von Kontaktpersonen, die nicht selbst positiv getestet wurden, werde inzwischen unterschieden. So müssten immunisierte (das heißt vollständig geimpfte oder genesene) Kontaktpersonen nur noch in Ausnahmefällen in Quarantäne. Eine solche sei dann erforderlich, wenn Kontakt zu einer Person bestand, die sich mit einer in Deutschland noch nicht verbreitet auftretenden besorgniserregenden Virusvariante infiziert hat. Dies treffe derzeit nur auf die Varianten Beta (B.1.351) und Gamma (P.1) zu. In allen anderen Fällen würde aktuell die Absonderung für immunisierte Kontaktpersonen regelmäßig ausscheiden, erläuterte das Ministerium.
Nachdem lange Impfstoffmangel herrschte, sei die verfügbare Impfstoffmenge in Baden-Württemberg so groß, dass jede noch nicht geimpfte erwachsene Person bis spätestens 15. September einen vollständigen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten könne. Wer das nun ausreichend verfügbare Impfangebot dennoch freiwillig verstreichen lasse, müsse damit rechnen, später keine Verdienstausfallentschädigung mehr zu erhalten. Dies gelte jedenfalls für Entschädigungen auf Grund von Absonderungen, die zeitlich nach dem 15. September liegen, teilte das Ministerium mit.
Das Gesundheitsministerium erklärte, dass diese Regelung nicht gelte, wenn eine Schutzimpfung etwa aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch genommen werden könne oder wenn die Absonderung im Einzelfall trotz eines gültigen Status als immunisierte Person erfolge.
Das Gesundheitsministerium sagte, dass überall im Land unkompliziert geimpft werde – bei den Hausärzten, den Betriebsärzten, bei den zahlreichen Vor-Ort-Impfaktionen und bis Ende September in den Impfzentren. Auch das Kreisimpfzentrum in Bad Mergentheim ist noch bis zu diesem Zeitpunkt geöffnet.
Quelle: Main-Tauber-Kreis
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Original Quelle by Wertheim24.de
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