Lauda-Königshofen informiert über die ab Montag, 03. Januar 2022 geltende 3G-Regel

person in white jacket wearing blue goggles
Symbolbild, Quelle: Unsplash / Foto von Vladimir Fedotov

Main-Tauber-Kreis

Stadtverwaltung Lauda-Königshofen informiert über 3G-Regel

Ab Montag, 03. Januar 2022 gilt für den Zutritt zum Rathaus Lauda und zur Verwaltungsstelle Königshofen die sogenannte 3G-Regel.

 

Das heißt, wer die Stadtverwaltung persönlich aufsucht, muss geimpft oder genesen sein oder über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Bei PCR-Tests gilt eine Gültigkeitsdauer von 48 Stunden. Eine Ausnahmeregelung gilt für die Abholung und Rückgabe von Dokumenten, die innerhalb von fünf Minuten abgewickelt werden. In diesen Fällen ist kein Nachweis  erforderlich.

In den Eingangsbereichen der städtischen Verwaltungseinheiten wird dies anhand mitzuführender Ausweisdokumente kontrolliert. Nach wie vor gilt im Rathaus und den städtischen Verwaltungsstandorten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Gelbe Säcke und Hundekotbeutel befinden sich im Windfang zum Großen Sitzungssaal.

In jedem Fall ist eine vorherige Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Bediensteten erforderlich. Diese kann für das Bürgerbüro online auf www.lauda-koenigshofen.de/termin-vereinbaren oder telefonisch unter den Rufnummern 09343 / 501-5323, 501-5324 oder 501-5325 (für Termine im Bürgerbüro im Rathaus Lauda) oder 501-5239 (für Termine bei der Verwaltungsstelle Königshofen) erfolgen. Für die Sozial- und Rentenstelle können Sie ebenfalls Termine per Telefon (09343 / 501-5327) vereinbaren. Durch eine Terminvereinbarung verkürzen Sie zudem Wartezeiten und sichern sich einen festen Termin.

 

Quelle: Lauda-Königshofen

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