Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis gibt einige Hinweise zum richtigen Verhalten bei einer Infektionsgefahr mit dem Coronavirus. Der Handlungsleitfaden ist unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus abrufbar. Da das Gesundheitsamt sich im Regelfall nicht mehr bei nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Personen sowie deren engen Kontaktpersonen meldet, um eine Absonderung anzuordnen, müssen betroffene Bürgerinnen und Bürger sich eigenverantwortlich in Isolation begeben. Sie unterliegen auch ohne den expliziten Hinweis des Gesundheitsamtes den Pflichten der Absonderung. Darauf weist das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hin.
Personen, deren PCR-Testergebnis positiv ist, müssen sich unverzüglich in Absonderung begeben, sofern nicht bereits aufgrund von Symptomen, eines positiven Schnelltestes oder als Kontaktperson beziehungsweise haushaltsangehörige Person eine Pflicht zur Absonderung besteht.
Die Absonderung dauert zehn Tage ab dem Datum des PCR-Tests und endet dann automatisch ohne Kontrolltestung. Es ist grundsätzlich nicht möglich, sich frühzeitig freizutesten und die Absonderung zu beendigen.
Eine Ausnahme besteht für asymptomatische, vollständig geimpfte Personen. Diese können sich frühstens am siebten Tag der Absonderung mittels bescheinigtem Schnelltest freitesten. Ein Selbsttest ist hierbei nicht ausreichend.
Haushaltsmitglieder, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich ebenfalls umgehend in Absonderung begeben. Die Absonderungsdauer für diese Personengruppe beträgt 14 Tage ab dem Tag des PCR-Tests des positiv getesteten Haushaltsmitglieds. Für Haushaltsangehörige ohne Symptome besteht die Möglichkeiten zur Freitestung frühestens am siebten Tag der Absonderung mittels Antigen-Schnelltest. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Liegt eine besorgniserregende Virusvariante vor (zum Beispiel Omikron), besteht keine Möglichkeit der Freitestung.
Der Handlungsleitfaden gibt außer den Empfehlungen für Personen mit einem positiven PCR-Testergebnis auch Empfehlungen für symptomatische Personen, für Personen und Haushaltsmitglieder mit positivem Antigen-Schnelltest oder Selbsttest, auch wenn diese keine Symptome haben, und für Personen, die Kontakt mit einer COVID-19 infizierten Personen hatten.
Außerdem werden Empfehlungen für besondere Situationen gegeben, zum Beispiel für positiv getestete Personen, die in vulnerablen Einrichtungen, Schulen oder Kindergärten arbeiten oder diese regelmäßig besuchen.
Des Weiteren finden sich im Handlungsleitfaden auch Begriffsbestimmungen, Informationen zu PCR-Testmöglichkeiten im Main-Tauber-Kreis, Vorgaben zur Unterbrechung der Absonderung und Kontaktmöglichkeiten zum Gesundheitsamt bezüglich Absonderung und Testung.
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