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Gemeinsame Pressemitteilung des Bayerischen Landeskriminalamts und der Generalstaatsanwaltschaft München
Gemeinsame Pressemitteilung des Bayerischen Landeskriminalamts und der Generalstaatsanwaltschaft München
– Das Amtsgericht Würzburg ordnete auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München am 15.07.2021 gemäß § 126a StPO die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an und setzte diese am 20.07.2021 in Vollzug, nachdem die psychiatrische Begutachtung derzeit zu der Einschätzung kommt, dass der Beschuldigte zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig war.
Die Erstellung der abschließenden Sachverständigengutachten wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wegen der hohen Bedeutung der Ergebnisse der psychiatrischen Untersuchung des Beschuldigten für das gesamte Verfahren wurden zwei renommierte Sachverständige beauftragt.
Das Ergebnis eines toxikologischen Gutachtens zur Beantwortung der Frage, ob der Beschuldigte während der Tat unter dem Einfluss von Drogen stand, liegt vor und brachte keine relevanten Ergebnisse. Die Ermittlungen der Sonderkommission (Soko) „Main“, insbesondere zu den Hintergründen der Tat, werden mit Hochdruck fortgeführt. Im Mittelpunkt steht die Frage nach dem Motiv des Beschuldigten.
In die Analyse des Tatgeschehens wurde die Operative Fallanalyse Bayern (OFA) eingebunden. Fachkräfte für den Bereich Deradikalisierung bei der Soko „Main“ – darunter Islamwissenschaftler – arbeiten an einer Bewertung, ob und inwieweit religiöse Überzeugungen des Beschuldigten bei der Tat eine Rolle gespielt haben könnten.
Bislang keine Hinweise auf extremistische Inhalte oder Mitwisser
Die Ermittlungen erbrachten nach Auswertung der beiden Mobiltelefone des Tatverdächtigen bislang weder Hinweise auf Propagandamaterial oder sonstige extremistische Inhalte noch auf etwaige Mittäter oder Mitwisser. Papierzettel, die kurz nach der Tat am Tatort gefunden wurden, entpuppten sich als unverdächtig und stehen in keinem Zusammenhang mit der Tat oder dem Tatverdächtigen.
Im Hinblick auf die Anzahl der durch den Messerangriff verletzten Personen geht die Soko „Main“ derzeit von insgesamt elf unmittelbar Geschädigten aus, darunter die drei getöteten Frauen. Darüber hinaus ist ein Mann bekannt, der nicht direkt vom Beschuldigten verletzt wurde, sondern beim Versuch, diesen von der weiteren Tatbegehung abzuhalten, stürzte und sich leicht verletzte.
Soko „Main“ hat die Betreuung der Opfer übernommen
Ein wichtiger Teil der Arbeit der Soko „Main“ im engen Zusammenwirken mit dem Polizeipräsidium Unterfranken besteht in der Betreuung der Opfer, ihrer Angehörigen und weiterer Betroffener. So wurden bislang zwei Informationsveranstaltungen in Würzburg für Verletzte und deren Angehörige, Zeugen und andere von der Tat Betroffene, insbesondere aus dem Kaufhaus, durchgeführt. Ziel war es, die Betroffenen über den aktuellen Ermittlungsstand zu informieren und Kontakte zu externen Fachkräften herzustellen, die bei der Verarbeitung des Erlebten helfen können.
An den Veranstaltungen nahmen Vertreter des Bayerischen Landeskriminalamtes, der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) der Generalstaatsanwaltschaft München, des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Stadt Würzburg teil. Zudem war das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) als zentraler Ansprechpartner für Opferschutz des Freistaats Bayern vertreten.
Original Quelle : Polizei Präsidium Unterfranken
Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016
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Original Quelle by Wertheim24.de
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