Saarland – Aktuelle Meldungen – Saarländische Betriebe investierten auch 2021 auf hohem Niveau
| Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
| Wirtschaftsförderung, Wirtschaftsstandort, Wirtschaft
Auch in der Krise haben saarländische Unternehmen in die Zukunft investiert. Auch dank Förderung des saarländischen Wirtschaftsministeriums.
2021 konnten 89 Unternehmen mit Zuschüssen der gewerblichen Investitionsförderung von insgesamt rund 37 Mio. Euro unterstützt werden. Die geförderten Investitionen in Höhe von rd. 195 Mio. Euro wurden überwiegend von kleinen und mittleren Unternehmen getätigt, die in die räumliche und maschinelle Weiterentwicklung ihrer Betriebe investieren. Gefördert wurden dabei nicht nur die Investitionen bereits bestehender Unternehmen, sondern auch kleinere Ansiedlungsvorhaben sowie Existenz- und Firmenneugründungen. In Folge der geförderten Investitionen werden 522 neue, auf Dauer angelegte Arbeitsplätze entstehen und 2.490 in den Betrieben vorhandene Arbeitsplätze langfristig gesichert.
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Bei allen Rückschlägen, die das Jahr 2021 bereithielt: Saarländische Unternehmen sind zukunftsfit und bereit zu investieren. Sie können dabei auf eine unterstützende Förder- und Wirtschaftspolitik bauen. Das Interesse an Investitionszuschüssen war 2021 trotz allem hoch.“ Die Zahl der eingegangenen Anträge in diesem Förderbereich war 2021 so hoch wie im Vor-Corona-Jahr 2019.
Mit den Zuschüssen zu betrieblichen Investitionen verfolgt das Wirtschaftsministerium das Ziel, die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit saarländischer Unternehmen dauerhaft zu stärken. Von der Widerstandsfähigkeit der Unternehmen hängt die wirtschaftliche Entwicklung des Saarlandes und damit auch die Entwicklung des saarländischen Arbeitsmarktes ab.
Nur wer in die Zukunft seines Unternehmens investiert, kann langfristig am Markt bestehen. Betriebliche Investitionen bedingen allerdings meistens einen erheblichen Kapitaleinsatz, der gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine große finanzielle Anstrengung bedeutet und ein echtes Wachstumshemmnis sein kann. Eine anteilige Beteiligung an diesen Investitionen aus öffentlichen Mitteln über das Instrument der gewerblichen Investitionsförderung verschafft den Unternehmen einen wichtigen Finanzierungsbaustein.
Hintergrundinformationen zur gewerblichen Investitionsförderung:
Mit dem Instrument „Gewerbliche Investitionsförderung“ soll die Wettbewerbsfähigkeit vor allem überregional tätiger Unternehmen verbessert und damit nachhaltig neue Arbeitsplätze im Saarland geschaffen und bereits vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden. Betriebliche Investitionen in das Anlagevermögen werden dabei mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von zwischen 7% und 30%, je nach Investitionsort, Art des Vorhabens und Größe des Unternehmens, anteilig unterstützt.
Die Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft erfolgt über folgende Programme:
- Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW),
- Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU-Programm).
Für beide Förderprogramme gelten im Wesentlichen die gleichen Fördervoraussetzungen. Grundsätzlich wird von den Unternehmen eine besondere Anstrengung verlangt, die entweder in der Schaffung von 10 % zusätzlicher, auf Dauer angelegter Arbeitsplätze besteht, oder, wenn weniger als 10 % oder gar keine Arbeitsplätze geschaffen werden, in der Erfüllung des sog. AfA-Kriteriums. Dabei muss pro Jahr des Durchführungszeitraumes der Investitionsmaßnahme ein Mindestbetrag investiert werden, der dem um 50 % erhöhten Durchschnitt der Abschreibungen der letzten 3 Jahre vor Antragstellung entspricht. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurden diese Fördervoraussetzungen gelockert. Befristet bis 31.12.2021 müssen nur 5 % zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen oder ein jahresbezogener Mindestbetrag investiert werden, der die durchschnittliche AfA um 25 % übersteigt. Für viele Unternehmen war dies 2021 eine erhebliche Erleichterung.
Unterschiedlich ist bei den o.g. Förderprogrammen die Finanzierung. Bei der GRW beteiligt sich der Bund zu 50 % an der Finanzierung der Zuschüsse und gibt daher auch die Rahmenregelungen vor. Das KMU-Programm wird zu 100 % aus Landesmitteln finanziert. Welches Programm im Einzelfall zur Anwendung kommt, ist vom jeweiligen Investitionsort abhängig.
Gefördert werden betriebliche Investitionen in das Anlagevermögen unter der Voraussetzung, dass es sich bei den Antragstellern um gewerbliche Unternehmen handelt, die
- die Investitionen selbst vornehmen und eigenbetrieblich nutzen,
- den sog. Primäreffekt erfüllen, d. h. überwiegend überregional tätig sind,
- zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und/oder vorhandene sichern und
- aufgrund der Geschäftstätigkeit unter keines der Ausschlusskriterien fallen (z.B. Einzelhandel, Bau- oder Transportgewerbe).
Medienansprechpartner
Julian Lange
Pressesprecher und Referatsleiter M/6: Kommunikation, Medienarbeit, Redaktion
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Original Quelle Saarland.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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