Saarland – Aktuelle Meldungen – Update L 176 – Sperrung der Saarbrücke in Mettlach für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen
| Landesbetrieb für Straßenbau
| Verkehr, Verkehrsplanung
Seit 06. März 2021 ist die Hängebrücke in Mettlach (Landkreis Merzig-Wadern) aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Tragwerk für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen gesperrt.
Maßnahme:
Seit 06. März 2021 ist die Hängebrücke in Mettlach (Landkreis Merzig-Wadern) aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Tragwerk für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen gesperrt. Davon ausgenommen sind Einsatz- und Rettungsfahrzeuge wie Feuerwehr und THW, Müllentsorgungsfahrzeuge, Fahrzeuge des Baubetriebshofes der Gemeinde Mettlach und des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS) sowie Busse des ÖPNV bis 16 Tonnen. Hierbei gilt jedoch, dass die Befahrung der Brücke von zwei oder mehreren v. g. Fahrzeugen gleichzeitig ebenfalls untersagt ist. Auch die Überquerung der Brücke mit Reisebussen ist nicht gestattet, da diese deutlich höhere Verkehrslasten in das Tragwerk einleiten.
Eine Ursache für die Unregelmäßigkeiten konnte bis jetzt noch nicht abschließend identifiziert werden. Derzeit überprüft ein vom LfS beauftragter Prüfingenieur die Brücke. Daher muss die Ablastung (Sperrung für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen) erneut bis zum 30.06.2022 verlängert werden. Ein finaler Endtermin der Ablastung kann derzeit nicht genannt werden.
Sobald die Ursache für die Unregelmäßigkeiten abschließend geklärt ist, wird der LfS über die Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen und Untersuchungen sowie das weitere Vorgehen erneut informieren. Derzeit kann zudem der Zustand des Bauwerks nicht verändert werden, um die Feststellung der Ursache der Unregelmäßigkeiten weiterhin zu ermöglichen.
Informationen über den momentanen Umleitungsverkehr:
Fahrzeuge über 7,5 Tonnen aus Mettlach in Richtung Keuchingen werden über die B 51 nach Besseringen und zur Anschlussstelle Merzig-Schwemlingen (5) geführt. Dort ist der A 8 Richtung Luxemburg bis zur Abfahrt Anschlussstelle Merzig-Wellingen (4) zu folgen. Über Wehingen, Tünsdorf und Orscholz erreicht man Keuchingen auf den Landstraßen L 170, L 178, L 177 und L 176. Für den Verkehr aus Keuchingen nach Mettlach gilt die Umleitung in Gegenrichtung entsprechend.
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Wie mit Medien- und Verkehrsinformation vom 05.03.2021 mitgeteilt, ist die Hängebrücke Mettlach (Landkreis Merzig-Wadern) für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen seit 6. März 2021 aus Sicherheitsgründen gesperrt. Bei der vorgeschriebenen Hauptprüfung nach DIN 1076 wurden Unregelmäßigkeiten am Tragsystem festgestellt.
Die notwendigen, weiterführenden Bauwerksuntersuchungen durch Experten des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS) sowie Statiker und Fachfirmen dauern immer noch an. Eine Ursache für die Unregelmäßigkeiten konnte bis dato noch nicht abschließend geklärt werden. Daher muss die Ablastung bis auf Weiteres bestehen bleiben. Ein Endtermin der Ablastung kann derzeit nicht genannt werden.
Fahrzeuge über 7,5 Tonnen aus Mettlach in Richtung Keuchingen werden über die B 51 nach Besseringen und zur Anschlussstelle Merzig-Schwemlingen (5) geführt. Dort ist der A 8 Richtung Luxemburg bis zur Abfahrt Anschlussstelle Merzig-Wellingen (4) zu folgen. Über Wehingen, Tünsdorf und Orscholz erreicht man Keuchingen auf den Landstraßen L 170, L 178, L 177 und L 176. Für den Verkehr aus Keuchingen nach Mettlach gilt die Umleitung in Gegenrichtung entsprechend.
Für den übrigen Fahrzeugverkehr – inklusive Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, Müllentsorgungsfahrzeuge, Fahrzeuge des Baubetriebshofes der Gemeinde Mettlach und des Landesbetriebs für Straßenbau sowie Busse des ÖPNV – bleibt die Brücke frei befahrbar.
Regelmäßige Kontrollen auf der Brücke können zu kurzfristigen Behinderungen des Verkehrs führen. Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) informiert über den weiteren Fortgang der Prüfungen.
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Wie mit Medien- und Verkehrsinformation vom 12.02.2021 mitgeteilt, findet derzeit die nach DIN 1076 vorgeschriebene Hauptprüfung der Hängebrücke in Mettlach (Landkreis Merzig-Wadern) statt.
Aufgrund der Ergebnisse dieser Prüfung sind weitere Nachprüfungen nötig. Experten des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS) sowie Statiker und Fachfirmen untersuchen die Brücke daher derzeit intensiv.
Als Sicherheitsmaßnahme wird die Brücke abgelastet und für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen gesperrt. Daher ordnet der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) ab 06.03.2021 bis auf Weiteres eine Lastbegrenzung auf 7,5 Tonnen für die Saarbrücke Mettlach an.
Dazu wird eine großräumige Umleitung eingerichtet. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen aus Mettlach in Richtung Keuchingen werden über die B 51 nach Besseringen und zur Anschlussstelle Merzig-Schwemlingen (5) geführt. Dort ist der A 8 Richtung Luxemburg bis zur Abfahrt Anschlussstelle Merzig-Wellingen (4) zu folgen. Über Wehingen, Tünsdorf und Orscholz erreicht man Keuchingen auf den Landstraßen L 170, L 178, L 177 und L 176. Für den Verkehr aus Keuchingen nach Mettlach gilt die Umleitung in Gegenrichtung entsprechend.
Für den übrigen Fahrzeugverkehr – incl. Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sowie Busse des ÖPNV – bleibt die Brücke frei befahrbar.
Des Weiteren werden in den nächsten Wochen regelmäßig Kontrollen auf der Brücke durchgeführt. Diese können zu kurzfristigen Behinderungen des Verkehrs führen. Wir informieren über den weiteren Fortgang der Prüfungen.
Medienansprechpartner
Thomas Thiel
Baukoordination und Öffentlichkeitsarbeit
Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen
Original Quelle Saarland.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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