STEUERLICHE ERLEICHTERUNGEN FÜR BETROFFENE VERLÄNGERT – Katastrophenerlass ermöglicht steuerliche Hilfsmaßnahmen bis Ende Juni 2022 – Bayerisches Landesportal

STEUERLICHE ERLEICHTERUNGEN FÜR BETROFFENE VERLÄNGERT – Katastrophenerlass ermöglicht steuerliche Hilfsmaßnahmen bis Ende Juni 2022 – Bayerisches Landesportal

Im Juni und Juli 2021 hat die Flutkatastrophe in Teilen Bayerns erhebliche Schäden angerichtet. „Wir unterstützen die Betroffenen weiter in ihrer schweren Situation und verlängern die bestehenden steuerlichen Erleichterungen, wie zum Beispiel zinslose Stundungen, bis Ende Juni 2022. Damit helfen wir den Menschen und Unternehmen in den Hochwassergebieten einfach und unbürokratisch“, erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Die Möglichkeit einer zinslosen Steuerstundung oder einer Zurückstellung von Vollstreckungsmaßmaßnahmen werden bis 30. Juni 2022 verlängert. Auch können bis 31. März 2022 weiterhin unter erleichterten Bedingungen Steuervorauszahlungen angepasst werden. Verlängert wurden auch die Nachweiserleichterungen für bis 31. März 2022 geleistete Spenden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich. Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.

Mehr Informationen hierzu finden sie unter: https://stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2021/unwettererlass.pdf

Weiterführende Links:

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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