433 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 18. bis 19. Januar)

Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen im Main-Tauber-Kreis gelten ab Donnerstag, 20. Januar, Ausgangsbeschränkungen © Stux, Pixabay.de

Gesundheitsamt Main-Tauber-Kreis

1032 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um 58 Personen auf 10.560. Somit sind derzeit 1032 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Damit hat die Zahl der aktiven Fälle erstmals seit Beginn der Pandemie den Wert von 1000 überschritten; der bisherige Höchstwert wurde am 10. Dezember 2021 mit damals 971 Fällen erreicht. Die am Dienstag und Mittwoch neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 3, Assamstadt: 5, Bad Mergentheim: 56, Boxberg: 11, Creglingen: 3, Freudenberg: 2, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 10, Igersheim: 3, Königheim: 32, Külsheim: 18, Lauda-Königshofen: 88, Niederstetten: 7, Tauberbischofsheim: 47, Weikersheim: 18, Werbach: 12, Wertheim: 105 und Wittighausen: 4.

Ein weiterer Todesfall im Landkreis bestätigt

Das Gesundheitsamt hat einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen Mann im Alter von über 65 Jahren. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 137 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon elf im Jahr 2022.

Weitere Omikron-Mutationen nachgewiesen

Bei 28 der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde die Omikron-Variante des Coronavirus durch nachträgliche Typisierung der Laborproben nachgewiesen. Damit wurde nunmehr bei insgesamt 455 Fällen im Landkreis die Omikron-Variante festgestellt.

Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Dienstag

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Dienstag, 18. Januar, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 518,5. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (12. bis 18. Januar) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 3,4. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 330.

Die aktuellen Werte für Mittwoch, 19. Januar, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte ab Donnerstag

Im Main-Tauber-Kreis werden ab Donnerstag, 20. Januar, Ausgangsbeschränkungen für Personen gelten, die nicht geimpft oder genesen sind. Diese nicht-immunisierten Menschen dürfen ihre Wohnung dann zwischen 21 Uhr und 5 Uhr des Folgetags nur noch aus einem triftigen Grund verlassen. Als solche triftigen Gründe nennt §17a der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg beispielsweise die Berufsausübung und den Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung.

Zu den Ausgangsbeschränkungen kommt es, nachdem der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz im Main-Tauber-Kreis am Dienstag mit 518,5 zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie die Schwelle von 500 überschritten hat. Aufgrund der hohen Fallzahlen wird die Sieben-Tage-Inzidenz im Main-Tauber-Kreis am Mittwoch wieder über dem Wert von 500 liegen.

Das Gesundheitsamt Main-Tauber-Kreis wird daher am Mittwochabend in einer Öffentlichen Bekanntmachung feststellen, dass der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis zwei Tage in Folge über dem Wert von 500 liegt und somit die Ausgangsbeschränkungen für Nicht-Immunisierte in Kraft treten, die die Corona-Verordnung des Landes für diesen Fall verbindlich vorsieht. Die Öffentliche Bekanntmachung wird unter www.main-tauber-kreis.de/offentliche-bekanntmachungen notverkündet.

Ziel des Landes ist es, durch die Ausgangsbeschränkungen einen Beitrag zur Dämpfung des Infektionsgeschehens zu leisten. Die Regelung gilt so lange, bis der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis fünf Tage in Folge den Wert von 500 unterschritten hat und dies das Gesundheitsamt wiederum formell festgestellt hat.

Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens gelten die Lokalen Ausgangsbeschränkungen für nichtimmunisierte Personen derzeit in rund zwei Dritteln der 44 baden-württembergischen Stadt- und Landkreise.

Johnson & Johnson: Eine Impfung nicht mehr ausreichend

Der Bund hat die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung angepasst. Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, brauchen nun eine weitere Impfung für die Grundimmunisierung. In diesem Zusammenhang hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden. Hier reicht eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Es ist eine zweite Impfung notwendig, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer oder Moderna), damit der vollständige Impfschutz vorliegt.

Alle ursprünglich mit Johnson & Johnson Geimpften, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten dann drei Monate später eine Auffrischungsimpfung vornehmen lassen. Diese dritte Impfung gilt dann als Booster.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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