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Im Main-Tauber-Kreis wurde am Wochenende insgesamt ein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion gemeldet, und dies am Sonntag, 20. Juni. Am Samstag hatte es keine neuen Fälle gegeben. Die betroffene Person lebt im Gebiet der Stadt Bad Mergentheim, befindet sich in häuslicher Isolation und ist Kontaktperson zu einem bereits bekannten Fall. Für ihre Kontaktpersonen wurde Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 5123.
45 Personen aktiv von Infektion betroffen
Darüber hinaus sich sechs weitere und damit 4989 Personen wieder genesen. Somit sind derzeit 45 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 5 (+1), Boxberg: 0, Creglingen: 0, Freudenberg: 1, Großrinderfeld: 14, Grünsfeld: 1, Igersheim: 0, Königheim: 0, Külsheim: 1, Lauda-Königshofen: 6, Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 3, Weikersheim: 0, Werbach: 0, Wertheim: 14 und Wittighausen: 0.
Zwei weitere Fälle einer Virus-Mutation nachgewiesen
Bei zwei weiteren Infektionsfällen wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben jeweils die Alpha-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1110 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI am Sonntag bei 13,6
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Sonntag, 20. Juni, nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 13,6. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (13. bis 19. Juni) je 100.000 Einwohner.
Verwaltungsgerichtshof hebt Betriebsverbot von Prostitutionsstätten auf
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das bisher in der Corona-Verordnung festgelegte Betriebsverbot von Prostitutionsstätten mit Wirkung zum Montag, 21. Juni, vorläufig außer Vollzug gesetzt. Unter anderem aufgrund der niedrigen Infektionszahlen sei es nicht mehr verhältnismäßig.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung kurzfristig die Corona-Verordnung geändert, weil in den Prostitutionsstätten ansonsten nur die allgemeine Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten würden. Damit es nicht zu einer Ungleichbehandlung zu anderen Betrieben wie zum Beispiel Fitnessstudios und Spielhallen kommt, hat sich die Landesregierung entschlossen, auch für die wieder öffnenden Prostitutionsstätten die 3G-Regel („Geimpft, getestet, genesen“) und die Pflicht zur Erstellung von Hygienekonzepten vorzuschreiben.
Im Einzelnen wurde festgelegt, dass Prostitutionsstätten ab Montag, 21. Juni, bei einer Inzidenz unter 35 geöffnet werden können. Erlaubt ist eine Person je angefangene zehn Quadratmeter, die Raumnutzung ist auf zwei Personen beschränkt und ein 3G-Nachweis erforderlich. Im Main-Tauber-Kreis bleibt es verboten, der Prostitution nachzugehen, da eine Verordnung der Landesregierung dies in allen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg mit weniger als 35.000 Einwohnern grundsätzlich untersagt.
Grundsätzliche Überarbeitung der Corona-Verordnung geplant
Darüber beabsichtigt die Landesregierung, die Corona-Verordnung grundlegend zu überarbeiten. Insbesondere sollen im Zuge der sinkenden Infektionszahlen weitere Lockerungen vorgesehen werden. Hierzu sollen sich die Regelungen zur besseren Übersichtlichkeit in Zukunft an den verschiedenen Lebensbereichen (zum Beispiel Veranstaltungen, Gastronomie, Einzelhandel, Sport etc.) orientieren. Es ist vorgesehen, dass die Beschränkungen abhängig von den Inzidenzstufen 1 bis 4 (Stufe 4: über 50, Stufe 3: 35 bis 50, Stufe 2: 10 bis 35, Stufe 1: unter 10) gelten. Das bisherige System der Öffnungsstufen soll entfallen. Das Inkrafttreten ist zum Montag, 28. Juni, geplant.
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Original Quelle by Wertheim24.de
Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017
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