Freistaat legt 5-Punkte-Plan zur Baulandmobilisierung im Bundesrat vor – Bayerisches Landesportal

Freistaat legt 5-Punkte-Plan zur Baulandmobilisierung im Bundesrat vor – Bayerisches Landesportal

„Die Wohnraumversorgung ist in Bayern und ganz Deutschland mittlerweile zu einer sehr großen Herausforderung geworden. Das Steuerrecht kann einen wesentlichen Beitrag leisten, mehr Bauland für den dringend notwendigen Wohnungsbau und wichtige Infrastrukturprojekte zu mobilisieren. Fehlende Grundstücksflächen gerade für mehr Wohnraum in Ballungsgebieten sind ein Dauerthema. Unattraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind hierbei ein nicht zu unterschätzendes Hemmnis. Wir brauchen einen kräftigen Schub für den Wohnungsbau. Bayern legt daher ein gezieltes Maßnahmenpaket im Bundesrat vor. Mit unserem 5-Punkte-Plan wollen wir stärkere steuerliche Anreize bei Grundstücksverkäufen setzen! Bund und Länder müssen nun an einem Strang ziehen“, so Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Vorstellung der bayerischen Bundesratsinitiative in der anstehenden Plenarsitzung am 11. Februar.

Nicht selten stellt eine zu hohe Steuerbelastung für Bürgerinnen und Bürger ein bedeutendes Hemmnis dar, Grund und Boden für Wohnungsbau zu veräußern. Das gleiche Problem tritt beim Flächenerwerb für öffentliche Infrastrukturprojekte auf. Die Bayerische Staatsregierung hat ein Paket aus steuerlichen Maßnahmen beschlossen, um die Verkaufsbereitschaft von Grundstückseigentümern zu erhöhen:

1. Begünstigung von Reinvestitionen und Kleinflächenverkäufen: Grundstücke gewinnen über die Jahre oft enorm an Wert. Bei einem Verkauf im betrieblichen Bereich drohen hohe Steuern. Deshalb müssen die aktuell bestehenden Möglichkeiten für eine steuerbegünstigte Investition des Verkaufserlöses (Reinvestition) erweitert werden. Zusätzlich sollen zu Gemeinwohlzwecken bestimmte Kleinflächen steuerfrei verkauft werden können.
2. Pauschaler Steuersatz von 25 Prozent: Wenn eine steuerbegünstigte Reinvestition des Verkaufserlöses oder ein steuerbefreiter Verkauf nicht möglich ist, soll der Veräußerungsgewinn pauschal mit 25 Prozent besteuert und durch diese Deckelung ein weiterer steuerlicher Anreiz gesetzt werden.
3. Zukunftsfähiger Betriebsübergang von Land- und Forstwirtschaft: Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft müssen der Substanzerhalt und die Zukunftsfähigkeit der Betriebe im Fokus stehen. Daher bedarf es gesonderter Steuerfreibeträge für die Tilgung von betrieblichen Altschulden und die Abfindung von Miterben, die nicht Hoferbe werden.
4. Flexibilisierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Um zielgerichtet auf das ausgeprägte regionale Preisgefälle am Grundstücksmarkt reagieren zu können, sollen die Länder wesentliche Aspekte der Erbschaft- und Schenkungsteuer selbst regeln dürfen. Außerdem soll die Festlegung der Höhe des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Grunderwerbsteuer-Freibetrags für den Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums Sache der Länder werden.
5. Erleichterungen für Stromnetzausbau: Zuletzt kann mit der vorgeschlagenen Einführung einer Steuerbefreiung für Stromtrassenentschädigungen der erforderliche Stromnetzausbau vorangetrieben und so ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

https://blaulicht-deutschland.de/vermisst-rebecca-reusch-wer-hat-die-15-jaehrige-zuletzt-gesehen-oder-kann-hinweise-geben/

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen