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25.02.2022 – 12:32
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)
Nach Ankunft eines 52-jährigen Passagiers aus Pristina am Mittwochabend (23.02.2022), stellte die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle am Flughafen Stuttgart einen offenen Haftbefehl gegen den Mann mit einer Restfreiheitsstrafe von rund 66 Monaten fest.
Der kosovarische Fluggast war im Jahr 2000 vom Landgericht Heilbronn wegen Totschlags zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Nach Hälfte der Haftzeit wurde der damals 35-Jährige im Jahr 2005 in sein Heimatland abgeschoben und für den Fall der Wiedereinreise von der Staatsanwaltschaft Heilbronn zur Strafvollstreckung der restlichen 2009 Tage ausgeschrieben.
Die Beamten der Bundespolizei am Flughafen Stuttgart eröffneten dem kosovarischen Passagier den Haftbefehl und verbrachten ihn in die Diensträume.
Dort zeigte sich der Reisende überrascht, da ihm die Information seines Anwalts vorlag, dass das gegen ihn erlassene Einreiseverbot aufgehoben worden wäre.
Die Aufhebung des ausländerrechtlichen Einreiseverbots konnte durch die Bundespolizei zwar bestätigt werden, doch schien der Anwalt sich nicht bei den Strafverfolgungsbehörden erkundigt zu haben.
Nach Rücksprache der Bundespolizei mit der Staatsanwaltschaft Heilbronn wurde der 17 Jahre alte Haftbefehl vollstreckt und der Verurteilte am gleichen Abend in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart eingeliefert.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
Bianca Castan
Telefon: 0711 78781 – 1020
E-Mail: pressestelle.flughafen.stuttgart@polizei.bund.de
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