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Die Landesregierung hat die Verlängerung der Corona-Verordnung des Landes bis 30. November sowie einige Änderungen der Regelungen ab 30. September, unter anderem zur Maskenpflicht, beschlossen. Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden bleiben weiterhin untersagt.
Die baden-württembergische Landesregierung hat am Dienstag, 22. September 2020, Änderungen an der Corona-Verordnung des Landes beschlossen. Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird bis zum 30. November 2020 verlängert. Unabhängig von der Laufzeit der Corona-Verordnung werden die Regelungen für Veranstaltungen und Betriebsverbote laufend im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen überprüft und gegebenenfalls umgehend angepasst. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgelistet:
Mund-Nasen-Bedeckung
Ab 30. September 2020 gilt die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung
Attestpflicht bei Befreiung von Maskenpflicht
Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, muss dies nun in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen (Paragraph 3 Absatz 2 Nummer 2).
Zutritts und Teilnahmeverbot
Bei Verstoß gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot (Paragraph 7 Absatz 1 Nummer 3).
Weitere Änderungen
- Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden bleiben weiterhin untersagt (Paragraph 10 Absatz 3).
- Die Paragraphen 4 bis 8 gelten künftig auch für Boots- und Flugschulen (Hygieneanforderungen, Hygienekonzepte, Datenverarbeitung, Zutritts- und Teilnahmeverbot sowie Arbeitsschutz).
- Die Beschreibung der typischen Symptome einer COVID-19 Erkrankung wird an die neuesten Erkenntnisse des Robert Koch-Instituts angepasst.
Übersicht: Die Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg
Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
Quelle : baden-wuerttemberg.de
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Original Quelle by Wertheim24.de
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