Digitales Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Ab dem 16. März 2022 sind medizinische und pflegerische Einrichtungen und Unternehmen verpflichtet, Mitarbeitende ohne Impf-, Genesenen- oder Kontraindikationsnachweis zu melden. Das Gesundheitsministerium hat hierfür ein digitales Meldeportal freigeschaltet.
Original Quelle Baden-Wuerttemberg.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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