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Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
Hannover (ots)
Am Donnerstagnachmittag wollte ein 51-jähriger türkischer Staatsangehöriger von Hannover-Langenhagen nach Istanbul fliegen. Als er bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle durch die Beamten der Bundespolizei überprüft wurde, stellte sich heraus, dass er durch die Staatsanwaltschaft Hannover per Haftbefehl gesucht wird. Im August 2019 wurde vom Amtsgericht Hannover ein Strafbefehl wegen Insolvenzverschleppung erlassen. Als Geldstrafe waren 200 Tagessätze zu jeweils 50 Euro zu zahlen. Alternativ hätte der Mann noch für 84 Tage in Haft gehen müssen, da er die Strafe nicht in voller Höhe beglichen hatte.
Um nicht in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert zu werden, zahlte der 51-jährige die noch ausstehende Geldstrafe in Höhe von 5.932,30 Euro bei der Bundespolizei. Dadurch ersparte sich der Mann die Restersatzfreiheitsstrafe und konnte seine Reise fortsetzen.
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