Bayern ermöglicht Neustart bei der Förderung von Kinderwunschbehandlungen – Familien – Bayerisches Landesportal
In Bayern sind ab sofort wieder Antragstellungen auf Förderung von Kinderwunschbehandlungen möglich. Aufgrund unzureichender Bundesmittel konnten in Bayern seit Oktober 2021 keine Anträge mehr bewilligt werden. Zusätzliche Bundesmittel für neue Bewilligungen stehen voraussichtlich erst im Sommer 2022 zur Verfügung. Dazu Familienministerin Ulrike Scharf: „Leider war der Bund nicht zu einer Lösung im Sinne der Paare mit Kinderwunsch bereit. Deshalb haben wir das als Land pragmatisch in die Hand genommen: Wir sorgen dafür, dass Paare mit der Kinderwunschbehandlung förderunschädlich starten können. Denn ein unerfüllter Kinderwunsch kann eine große Belastung darstellen – emotional und finanziell. Ich freue mich, dass Antragstellungen ab sofort wieder möglich sind.“
Nach Antragstellung können zunächst Zustimmungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt werden. Regulär bewilligt wird wieder, sobald zusätzliche Bundesmittel verfügbar sind. Gefördert werden verheiratete und nicht verheiratete Paare mit einem gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern bei der ersten bis vierten Behandlung der In-Vitro-Fertilisation (IVF) sowie der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Der Zuschuss beträgt bei der ersten bis dritten Behandlung bis zu 800 Euro (IVF) bzw. 900 Euro (ICSI) und bei der vierten Behandlung bis zu 1.600 Euro (IVF) bzw. 1.800 Euro. Bund und Freistaat Bayern übernehmen jeweils die Hälfte.
Mehr Informationen zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen sowie den Online-Antrag gibt es auf der Seite des Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Original Quelle Bayern.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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