POL-HRO: Fahren.Ankommen.LEBEN! Fahrräder und E-Roller im Fokus der Kontrollen im …

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Polizeipräsidium Rostock

Rostock (ots)

Mit dem Themenschwerpunktkomplex "Fahrräder/E-Scooter/Pedelecs" gehen
die monatlichen Kontrollen der Kampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN" in 
eine neue Runde: 

Die Zielgruppe der Kontrollen liegt im Juni neben den Radfahrern 
demnach auch auf Nutzern von Pedelecs (Räder mit Trethilfe und einem 
elektromotorischen Hilfsantrieb), S-Pedelecs (weiterentwickelte 
Variante mit der eine Fahrgeschwindigkeit von etwa 45 
Stundenkilometern erreicht werden kann) und E-Scootern. Letztere 
werden in den Städten des Landes immer beliebter, zahlreiche Anbieter
haben ihre Roller von Schwerin bis Greifswald verteilt. Jeder, der 
sich die dazugehörige App herunterlädt, kann die Roller nutzen. Bei 
Höchstgeschwindigkeiten zwischen 20 und 25 Stundenkilometern ist das 
nicht immer ungefährlich. 

Die Polizeibeamten der beiden Polizeipräsidien des Landes - 
Neubrandenburg und Rostock - werden den ganzen Monat Juni über 
verstärkt die Zweiradfahrer im Blick haben. Zum einen stehen 
Kontrollen an Unfallschwerpunkten im Fokus sowie in Bereichen, in 
denen regelmäßig der Radweg verkehrsgefährdend in falscher Richtung 
benutzt wird. Zum anderen sollen Rad- und Rollerfahrer auch für 
mögliche Gefahren auf dem Rad bzw. Roller sensibilisiert werden.
 
Im Jahr 2021 sind in M-V insgesamt 1.526 Fahrradfahrer verunglückt. 
Darunter befanden sich 178 Pedelecfahrer, was einem Anteil von 12% 
entspricht. Zudem verunglückten 4 S-Pedelecfahrer.
Im Jahr zuvor (2020) verzeichnete MV noch 1.668 verunglückte 
Radfahrer (davon Pedelecfahrer: 173 (Anteil lag bei 10 %), 
S-Pedelecfahrer: 2). 
2019 lag die Anzahl der verunglückten Radfahrer sogar noch bei 1.675 
(davon 117 Pedelecfahrer (Anteil 7 %) und 1 S-Pedelecfahrer).
Zusammenfassend lässt sich allerdings feststellen, dass die Anzahl 
der verunglückten Pedelecfahrer steigt, was folglich auch auf ein 
gestiegenes Nutzungsverhalten zurückzuführen ist.

Wir raten grundsätzlich jedem Rad- und Rollerfahrer:
-	verkehrssichere Räder/Roller kaufen und nutzen
-	Bremsen, Reifen, Beleuchtung regelmäßig warten
-	Helm tragen (Bei Radfahrern jeglichen Alters dringend empfohlen!)
-	vor allem bei Dunkelheit, Dämmerung oder zum Beispiel bei 
Starkregen oder Nebel gut sichtbare, reflektierende Kleidung tragen
-	defensive und vorausschauende Fahrweise
-	besonders vorsichtig an Kreuzungen und bei Einmündungen sein
-	Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings (Kinder können 
Fahrradparcours absolvieren)

Übrigens müssen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf 
Gehwegen fahren, Kinder bis zehn Jahre dürfen es. Wer die Jungen und 
Mädchen als Aufsichtsperson (also mind. 16 Jahre alt) auf dem Rad 
begleitet, darf ebenfalls mit auf dem Gehweg fahren. Wie immer gilt 
hier natürlich die gegenseitige Rücksichtnahme - auch in Bezug auf 
Fußgänger.

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Original Quelle Presseportal / Polizei Dienststellen

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